Die Diskussion, ob der Schutz der Teichwirte oder der Schutz des Fischotters wichtiger ist, schlägt seit Monaten hohe Wellen. Während einige Teichwirte vehement eine Abschusserlaubnis fordern, lehnen Tierschützer eine Bejagung ebenso vehement ab. Nun hatte sich der Selber Bauausschuss mit einem Teilaspekt des Themas auseinanderzusetzen. Denn ihm lag ein Antrag auf Bau eines Otterschutzzaunes um eine Teichanlage bei Silberbach vor. Der Name des Antragstellers war nicht genannt. Der Bauausschuss folgte letztlich der Meinung des Bauamtes: Der Bau eines Otterzaunes ist planungsrechtlich unzulässig, eine Genehmigung demnach nicht möglich – so die Antwort auf die formlose Anfrage des Teichbesitzers.
Selb Keine Chance für Otterzaun
Andreas Godawa 13.12.2023 - 10:34 Uhr