Waschmaschine und Kühlschrank
Marion Hofmann erklärt detailliert: „Wenn man einen PC mit Internetzugang haben möchte, muss das vom Regelsatz bezahlt werden. Ein Smartphone ist für Menschen mit wenig Geld keine Selbstverständlichkeit, wird aber inzwischen als selbstverständlich vorausgesetzt.“ Auch im Hinblick auf Online-Zugänge, wie sie Ämter und Behörden in Corona-Zeiten anbieten, seien diejenigen, die sich das nicht leisten können, völlig aufgeschmissen. „Blöd nur, wenn die Waschmaschine oder der Kühlschrank kaputtgehen. Das soll dann aus dem Regelsatz angespart werden. Eine einmalige Beihilfe gibt es nur auf Antrag und als Darlehen, das dann jeden Monat mit zehn Prozent vom Regelsatz abgezogen wird“, so Hofmann. Kein Wunder, dass es bei einem Großteil der Unterstützungsanträge, die bei der Kurier-Stiftung „Menschen in Not“ eingereicht werden, um genau diese Alltagsgeräte geht. Den Familien ist es oft einfach unmöglich, die Kosten dafür zu bewältigen.