Die beiden Straftäter aus Bamberg und Berlin hatten die Geräte im großen Stil unter einer Firmenbezeichnung im Internet angeboten. Nach Vorauskasse erklärten sie den Kunden, das jeweilige Gerät sei derzeit nicht lieferbar. Eine Rücküberweisung an die Käufer erfolgte allerdings nicht, so dass die arglosen Kunden jeweils auf einem dreistelligen Schaden sitzen blieben.