Bäume und Hecken schmücken viele Gärten. Doch oft sorgen die Gehölze auch für Streit – denn mancher Baum steht direkt auf der Grundstücksgrenze. „Die Früchte und das Holz, sofern diese Bäume gefällt werden, gehören den Nachbarn zu gleichen Teilen“, sagt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Gleiches gilt für Sträucher. Um einen echten sogenannten Grenzbaum handelt es sich, wenn der Stamm am Bodenaustritt von der Grundstücksgrenze durchschnitten wird.