Mindestens zwei Heilquellen, ein Sanatorium oder eine Kurklinik, einen Kur- oder Badearzt, Anwendungen der physikalischen Therapie, ein Gutachten zu den ortshygienischen Verhältnissen. Das ist nur ein Teil der Voraussetzungen, die Bad Alexandersbad erfüllen muss, damit es weiterhin den Titel „Bad“ tragen darf. Wie Bürgermeisterin Anita Berek bei der Bürgerversammlung sagte, steht 2024 die „Reprädikatisierung“ an. So sperrig das Wort, so akribisch werden auch ein Fachausschuss und Vertreter mehrerer Ministerien Bad Alexandersbad unter die Lupe nehmen.
Bad Alexandersbad Es geht um die Zukunft des Bades
Matthias Bäumler 14.10.2022 - 17:11 Uhr