Ausschuss entscheidet Die Zukunft des Live-Streams

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Seit September 2017 gibt es den Live-Stream aus dem Sitzungssaal des Rathauses. Foto: Archiv/Eric Waha Quelle: Unbekannt

BAYREUTH. Ein spannendes Thema geht in die nächste Runde: Der neue Stadtrat – in dem Fall am Mittwoch der Ältestenausschuss – muss sich mit dem Thema befassen, wie es mit dem Live-Stream weitergeht. Also mit der Übertragung der Stadtratssitzungen ins Internet.

 
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Mehr als einmal hatte es Diskussionen über die Live-Übertragung gegeben, die es seit dem herbst 2017 ausschließlich für die Sitzungen des Stadtrats gibt. Zuletzt hatte sich der Stadtrat mit dem Live-Stream im November vergangenen Jahres befasst. Damals mit der klaren Maßgabe, erst einmal nichts mehr an der Form zu ändern – aber möglicherweise den Live-Stream ganz abzuschaffen.Im November hatte der berufsmäßige Stadtrat und Rechtsreferent Ulrich Pfeifer den Live-Stream in der Diskussion „alles andere als optimal“ genannt. Gerade wegen der Tatsache, dass nicht die komplette Sitzung für den Zuschauer verfolgbar sei.

600 bis 1000 Zuschauer

Wie Joachim Oppold, Pressesprecher der Stadt, mitteilt, sei „die Zahl der Nutzer durchschnittlich pro Stream bei etwa 600 bis 1000“ gelegen. „Bei Themen von breitem Interesse auch darüber“, schreibt Oppold in seiner Mitteilung.

Pro Sitzung rund 2500 Euro Kosten

Mit Blick auf die Corona-Krise hatte es zudem vor wenigen Wochen die Anregung interessierter Bürger gegeben, nicht nur die Sitzungen des Stadtrats, sondern auch die Sitzungen der Ausschüsse live ins Internet zu übertragen. Auf Anfrage unserer Zeitung hatte Joachim Oppold damals gesagt: Mehr als die elf Sitzungen des Stadtrats „würde auch einen deutlich höheren finanziellen und personellen Aufwand bedeuten“. Oppold bezifferte die Kosten pro Übertragung damals auf eine Summe von rund 2500 Euro. Für weitere Sitzungen würde ich dieser Betrag kaum ändern.

Verteilung der Distrikte weiteres Thema

Außerdem werden die Ausschussmitglieder am Mittwoch ab 16 Uhr im Rathaus über die Umbesetzung von Stadtratsausschüssen sowie über die Verteilung der Pflegebereiche und der 39 Stadtdistrikte entscheiden.

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