Der vietnamesische Spezialitätenkoch darf in Hof nicht als Hilfskraft angestellt werden; der türkische Berufskraftfahrer kann nur dann im Landkreis anfangen, wenn er mehr als Mindestlohn verdient; und eine Firma, die nur drei Fachkräfte auf der Gehaltsliste hat, kann keine zehn Azubis aus Argentinien einstellen, weil jenes Verhältnis eher auf Lohndumping verweisen würde als auf gezielten Fachkräfte-Aufbau. Die Wirtschaft nicht nur im Hofer Land kann ihre Beschäftigten-Zahlen nur durch Zuzug aus dem Ausland oder Qualifikation von Zugereisten steigern, da sind sich Arbeitsmarktexperten und Arbeitgeber einig. Umso mehr hatte jüngst eine im Landtag vorgestellte Studie für Furore gesorgt: Das Stadtgebiet Hof wurde darin zu den bayernweiten Spitzenreitern gekürt bei der Quote der Ablehnungen von Arbeitserlaubnissen – während gleichzeitig im Landkreis Hof besonders viele Erlaubnisse erteilt wurden. Seither haben die beteiligten Behörden überlegt, worin diese Diskrepanz begründet liegen könnte.
Ausländer-Arbeit Schutz vor Lohndumping und Ausbeutung
Christoph Plass 17.06.2026 - 05:30 Uhr