Aus Tschechien Polizei warnt vor Einfuhr von Cannabisprodukten

red
Cannabisdolden: In Tschechien frei erhältlich, in Deutschland verboten. Foto: William Kurta/Polizei Quelle: Unbekannt

FURTH IM WALD. Frei erhältliche tschechische Cannabisprodukte führen zu Strafanzeigen bei der Oberpfälzer Polizei. Diese warnt nun vor der Einfuhr derartiger Produkte, heißt es in einer Pressemitteilung.

 
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Beamte der Polizeiinspektion Furth im Wald fanden in einem Fahrzeug bei einer Kontrolle im Rahmen der Grenzsicherheit zu Tschechien Waren auf, die mit „Fruit Cake" oder "Harlequin“ gekennzeichnet waren und Cannabisdolden beinhalteten. Ermittlungen ergaben nun, dass Produkte wie diese oder beispielsweise auch „Cannabis Bears“, in Tschechien frei erhältlich sind, hinsichtlich des deutschen Betäubungsmittelrechts allerdings einen Verstoß darstellen. Die Polizei warnt daher besonders Touristen vor einer Mitnahme derartiger Waren nach Deutschland.

Bereits am Anfang des Jahres kontrollierten Schleierfahnder der PI Furth i. Wald ein Pärchen, das auf dem Weg von Tschechien nach Deutschland war. Bei einer Durchsuchung hatten sie mehrere Schraubverschlussgläser mitgeführt, die mit „Fruit Cake" oder "Cannatonic“ beschriftet waren. Darin enthalten waren Cannabisdolden. Die beiden Beschuldigten gaben an, die Ware kurz zuvor in Tschechien in einem Supermarkt legal erworben zu haben.

Wie sich im Zuge der Ermittlungen nun herausstellte, bestehen an der tschechischen Grenze offensichtlich Supermärkte, die neben „normalen Tabakwaren“ auch Utensilien zum Konsum von Betäubungsmitteln oder Cannabisprodukte zum freien Kauf anbieten. Es soll sich hier um sog. technisches Cannabis oder auch Nutzhanf handeln, in welchem sich fast ausschließlich das nicht verbotene Cannabinoid Cannabidiol (CBD) befindet.

Nach vorliegenden Erkenntnissen werden aufgrund der Grenzlage insbesondere auch Touristen (aus anderen Ländern angesprochen) und auf die Angebote aufmerksam gemacht.

Den meisten Käufern ist zu dem Zeitpunkt nicht bewusst, dass bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz vorliegen kann. Wie durch das Gutachten im geschilderten Fall festgestellt wurde, war der in Deutschland geltende Grenzwert für THC nach dem Betäubungsmittelgesetz überschritten.

Die Polizei Oberpfalz weist daher darauf hin, dass diese Produkte in Tschechien zwar legal erworben werden können, bei einem Verbringen (Einfuhr) in die Bundesrepublik Deutschland allerdings strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Einfuhr von Betäubungsmitteln stellt eine Straftat, mindestens ein Vergehen dar und wird daher bei der Staatsanwaltschaft bzw. den Gerichten zur Anzeige gebracht.

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