„Er muss gesehen haben, wie die Opfer die Verletzungen erlitten haben“
Was Robin F. in Bamberg mitbekommen haben soll, stellte sich im Nachhinein als Schlägerei heraus, bei der ein Mensch beinahe ums Leben gekommen wäre. Noch heute leide eines der Opfer an massiven Spätfolgen, schildert Staatsanwalt Bachmann. Zwei Männer sind nun in Bamberg des versuchten Totschlags angeklagt. Das Verfahren läuft für die Anklage offenbar schleppend, weil entscheidende Zeugen bisher kaum belastende Aussagen gegen die Angeklagten machen. Einer dieser Zeugen ist Robin F., der ohne Weiteres zum Prozess erschienen war. „Er muss gesehen haben, wie die Opfer die Verletzungen erlitten haben“, schildert Bachmann die Sicht der Staatsanwaltschaft. Sie stützt ihre Annahme unter anderem auf das Video einer Überwachungskamera, das den Zeugen in der Nähe der Tat zeigt.
Welches Motiv soll Robin F. für eine Falschaussage haben? Schließlich kannte er vor dem verhängnisvollen Abend in Bamberg allem Anschein nach weder Täter noch Opfer. „Das kann ich nicht bewerten“, sagt Bachmann. Aber ein Motiv spiele auch keine Rolle. Es sei nur entscheidend, ob Robin F. vor Gericht falsche Angaben gemacht habe. Und da ist der Staatsanwalt eisern: „Er muss den Vorfall gesehen haben.“
Robin F. drohen drei Monate bis fünf Jahre Haft
Bis zu sechs Monate kann die Untersuchungshaft für die festgenommenen Zeugen dauern. Und auf uneidliche Falschaussage, die die Staatsanwaltschaft Bamberg Robin F. und den anderen beiden Zeugen zur Last legt, steht laut Bachmann drei Monate bis fünf Jahre Haft. Beim Strafmaß komme es auch auf den Kontext an, in dem die falsche Aussage gemacht wurde, so der Behördensprecher. Und da es im vorliegenden Fall um versuchten Totschlag geht, sieht Bachmann „keine Chance auf Bewährung“ – sollte Robin F. für das verurteilt werden, was ihm zur Last gelegt wird.