So sollen im ersten und zweiten Stock Wohnungen entstehen, im Erdgeschoss ein Veranstaltungsraum, der sowohl von der Stadt als auch privat genutzt werden kann. „Wir lassen jetzt eine Machbarkeitsstudie für eine konkrete Kostenermittlung und Planungsentwürfe erstellen“, sagte er. Es müsse überlegt werden, welche Wohnungen entstehen sollen, wie viele Leute in ihnen wohnen können. Dies sei Voraussetzung für eine spätere Baugenehmigung. Um Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, müsste es im Rahmen der Städtebauförderung eine Vereinbarung mit der Stadt geben. „Die Stadt müsste einen Mindestanteil von zehn Prozent für die anfallenden Kosten übernehmen, was die Gebäudehülle angeht“, so Dannhäußer. Die Wohnbauförderung hingegen laufe komplett über die Stiftung.