Karlsruhe - Im Streit um eine strengere Wettbewerbsaufsicht von Apple hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Bundeskartellamt den Rücken gestärkt. Das Gericht bestätigte eine Einstufung der Wettbewerbshüter, wonach das US-Technologieunternehmen eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" hat. Damit ist der Weg für das Kartellamt frei, Apple in einem nächsten Schritt bestimmte Geschäftspraktiken zu verbieten, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden. (Az. KVB 61/23)