Der Auerbacher Bürgermeister Joachim Neuß wies in der jüngsten Sitzung des Stadtrats darauf hin, dass bereits viele Kommunen ihre Steuersätze beschließen und so werde dies nun auch in Auerbach sein. „Der Grund dafür dürfte jedem bekannt sein: Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung festgestellt. Nun wurden die Kommunen aufgefordert, neue Sätze zu entwickeln.“ Im Freistaat Bayern wurde am 10. Dezember 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet, welches sich bei Grundvermögen vom Bundesmodell unterscheidet.
Auerbach Stadträte sind sich in puncto Hebesätze einig
Jürgen Masching 24.10.2024 - 12:30 Uhr