Audi gegen Benz: Streit endet blutig

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Ein blutiger Streit unter Autofahrern landete vor Gericht. Weil er seinem jüngeren Kontrahenten ein Messer in die Seite gestoßen hatte, ist ein 60-jähriger Bayreuther wegen versuchter Tötung angeklagt. Das kann ihn für für mindestens zwei Jahre ins Gefängnis bringen.

ARCHIV - Ein Rettungswagen steht am 17.04.2008 auf dem Gelände der neurochirurgischen Klinik in Bad Neustadt an der Saale (Unterfranken). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Vorrangstellung von Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst in Bayern gekippt. Die Bevorzugung verletze das Grundrecht auf Berufsfreiheit, entschieden die Richter am Donnerstag (24.05.2012) in München. Ein privates Rettungsdienstunternehmen hatte geklagt und damit erreicht, dass es im Rettungswesen gleich behandelt wird wie BRK, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst oder Johanniter-Unfall-Hilfe. Foto: Daniel Karmann dpa/lby +++(c) dpa - Bildfunk+++ Foto: red

Was hat ihn damals getrieben? Ärger? Wut? "Angst", sagt Nadir K. (60) vor Gericht. Angst vor dem wuchtigen, jungen Karsten F. (36), einem Kraftpaket von 125 Kilogramm, der einen Kopf größer ist als er, der astdicke Oberarme hat. Da stach er zu. Der Stich markiert das blutige Ende eines Streites unter Autofahrern. Aber stimmt es auch? War es nicht vielmehr ein Wut- oder Racheakt des Älteren für den gereckten Mittelfinger des Jüngeren?

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Streit wegen einer Lappalie

Begonnen hatte der Streit ein paar Minuten vorher, wegen einer absoluten Lappalie, wie sie oft vorkommt unter Autofahrern. K. in seinem grauen E-Klasse Mercedes, 220er Serie, Diesel, 170 PS, hielt an, weil ein Auto vor ihm abbiegen wollte. Er dachte, er käme nicht vorbei. F. im blauen Audi A4, Diesel, 130 PS, sah das völlig anders. Er fühlte sich ausgebremst und fing an, ungeduldige Handbewegungen wie ein Scheibenwischer zu machen, in Worte übersetzt würde das „bekloppt“ bedeuten.

Auch K. im Mercedes macht eine Handbewegung, deutet an, er müsse eben warten. Inzwischen war das Auto vor ihm abgebogen, was er aber nicht gleich gesehen hatte. Dem Fahrer des blauen Audi ging das alles zu langsam, und er überholte laut K. „mit Vollgas und quietschenden Reifen“ – und mit einer weiteren, verächtlichen Handbewegung, angeblich dem gestreckten Mittelfinger. Der blaue Audi braust davon („Ich war schon weg“), in Richtung eines Wohngebietes. Der graue Mercedes rast hinterher, ein verärgerter Fahrer am Steuer, holt den schwächeren Audi ein, fährt dicht auf, mit Hupe, Lichthupe und Gesten.

Eskalation vor Tierarzt-Praxis

Der tragische Moment: Der Audi biegt in das Wohngebiet ein, F. steigt aus, weil er zum Tierarzt muss. Auch der Mercedes biegt ab, weil K. zu der Zeit genau dort wohnt. Zwei Streitende, die das gleiche Ziel hatten, deren Wege sich kreuzen mussten. Die keine Chance hatten, dem Streit auszuweichen.

Der Ältere sieht den Jüngeren vor seinem Audi stehen. Warum ist er nicht einfach weitergefahren? „Da hab ich einen großen Fehler gemacht, das bereue ich.“ Aber wirklich erklären kann er es nicht. Es war Montagnachmittag, der 11. Mai vergangenen Jahres, etwa 17.25 Uhr. Es ist warm draußen. K. greift in die Seitenablage seines Mercedes, nimmt sein Brotzeitmesser aus dem Futteral, steigt aus, schließt die Tür und geht auf den Audi zu.

Der ältere K. sieht erst jetzt, dass der Jüngere vor seinem Audi gut gebaut ist, „größer und stärker als ich“. Trotzdem geht er auf ihn zu. „Ich hab gedacht, er will was, er will sich entschuldigen, deshalb hat er angehalten“, sagt der Ältere. Er geht flott. Mit Ärger im Bauch. Und ein Messer in der Hand.

Einfach zugestochen

Der große Audi-Fahrer soll jetzt den kleinen Mercedes-Fahrer am Kragen gepackt und mit der Faust zum Schlag ausgeholt haben. „Da hab ich das Messer aufgemacht und meine Hand auf seine Brust drauf“, sagte der kleinere K. Er habe gehofft, dass ihn der Größere loslassen werde. „Aber er ist zu mir gekommen.“ Da habe er zugestochen. Der Größere riss noch den Arm hoch, konnte den Stich aber nicht verhindern. Er lief weg, erst über die Straße, der Kleinere kam hinterher, dann über die nächste Kreuzung, noch immer war der Kleinere hinter ihm, dann ein Stück an einem Zaun entlang, wo er zusammensackte. Wo er blutig sitzenblieb. Der Kleinere ging zu seinem Mercedes zurück.

„Mit großer Wucht“, so der behandelnde Arzt, hat der kleinere K. die 6,5 Zentimeter lange Klinge in die Seite des Größeren getrieben. Laut Gutachten war die Wunde 15 Zentimeter tief, reicht fast bis ans Herz, und war 1,5 Zentimeter breit. Bei der Wucht des Stiches ist das Muskelgewebe gerissen, deshalb ist der Stich tiefer als die Klinge lang ist. „Ich habe Blut gesehen, einen Schock gehabt und ich bin abgehauen“, sagte de Ältere. Den Schwerverletzten ließ er sitzen. Er hätte verbluten können, hätten ihm Anwohner nicht geholfen. Noch am nächsten Tag waren Reste des Blutflecks auf der Straße zu sehen.

Eine Notoperation ist nötig

Während F. in der Nähe seines blauen Audis zuerst von Anwohnern, dann von Sanitätern versorgt, schließlich ins Klinikum gefahren wird und sich einer Notoperation unterziehen muss, fahndet die Polizei nach dem Fahrer des grauen Mercedes. Der fährt zunächst eine halbe Stunde durch die Gegend, bevor er in der Straße 99 Gärten in Bayreuth parkt, weit weg vom türkischen Musikverein, wo er hinwollte. „Damit die Polizei mein Auto nicht sieht, wenn sie mich sucht.“ In der Kneipe säubert er das Messer vom Blut. Am Telefon sagt er seiner Frau, es sei „nichts passiert“. Wenig später wird er festgenommen. Er gesteht. Eine Nacht und einen Tag muss er in Polizeigewahrsam bleiben, dann wird der Haftbefehl ausgesetzt. Seitdem ist er auf freiem Fuß.

Schmerzensgeld hält K. für "unbegründet"

Die Hände wie zum Gebet gefaltet, den Kopf tief auf die Brust gesenkt, fast in sich zusammengesackt sitzt K. vor Gericht. „Ich bereue“, sagt er immer wieder. Über einen Polizisten ließ er nach der Tat seinem Opfer eine Entschuldigung zukommen. Auch vor Gericht entschuldigte er sich bei ihm. Bot ihm sogar einen Handschlag an. Aber der lehnte ab. Als es vor einigen Monaten um Schmerzensgeld ging, wollte N. nicht zahlen. Aus einem Aktenvermerk, der aus genau einem Satz bestand, geht hervor, dass N. dies für „unbegründet“ hielt.

Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Ein Urteil könnte dann schon fallen.