Im Berufungsverfahren gegen einen Mann wegen einer Störung bei der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist sich der Angeklagte keiner Schuld bewusst. Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung sei gegen den Atomausstieg Deutschlands, sagte der 38-Jährige mit Bezug auf eine nicht näher spezifizierte Umfrage. Daher sollte die „Zerstörung“ bestehender Atomanlagen so schnell wie möglich beendet werden. „Inwiefern habe ich die Allgemeinheit geschädigt?“, fragte der Mann aus Karlsruhe die zuständige Kammer am Landgericht Schweinfurt.