München - Im Korruptionsprozess rund um den Kauf von Parlamentariern durch Aserbaidschan ist der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) folgte in seinem Urteil der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft München und verurteilte Fischer wegen Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Die Anklage hatte allerdings eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte vergeblich auf Freispruch plädiert. Fischer und seine Anwälte hatten die Anklagevorwürfe bis zuletzt bestritten - und kündigten unmittelbar nach dem Urteil an, in Revision zu gehen.