München - Im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer will das Münchner Oberlandesgericht (OLG) heute voraussichtlich das Urteil verkünden. Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft Fischer vor, Bestechungsgeld aus Aserbaidschan angenommen zu haben, und hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Zudem soll er 80.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen und für drei Jahre sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht verlieren - was auch Folgen für seine Altersversorgung hätte. Die Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Auch Fischer hatte zuletzt erneut bekräftigt, er sei nicht bestechlich gewesen.