Arbeitsloser erschlich sich Hartz-IV-Leistungen – 13 Vorstrafen sorgen für hartes Urteil Wegen 237 Euro ins Gefängnis

Gerd Emich
 Foto: red

Weil er sich eine „Extrarate“ an Hartz-IV-Leistungen erschlichen hat, muss ein junger Mann aus Neuenmarkt hinter Gitter.

 
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Im Prozess wegen Betrugs gegen den Arbeitslosen ging es beim Amtsgericht in Kulmbach zwar nur um einen relativ niedrigen Betrag von gut 200 Euro. Weil der 26-Jährige aber bereits reichlich Vorstrafen auf dem Kerbholz hat, traf ihn die volle Härte des Gesetzes.

Vor gut einem Jahr wurde der Neuenmarkter beim Kulmbacher Jobcenter vorstellig. Sein Juli-Scheck über die Hartz-Leistungen sei nicht bei ihm eingetroffen, beklagte er sich beim Sachbearbeiter. Weil dies durchaus einmal vorkommen kann, bewilligte ihm das Center einen Vorschuss auf seine eigentlich erst im August zustehenden Leistungen, jene 237 Euro, um die es jetzt ging. Natürlich wurde nachgeforscht, wo der Scheck geblieben sein könnte. Im November staunten die Mitarbeiter des Jobcenters nicht schlecht, als sie das Ergebnis bekamen: Der Scheck war drei Tage, bevor der 26-Jährige ihn als verloren meldete, bei der Kulmbacher Post eingelöst worden, mit Vorlage seines Ausweises und einer Unterschrift, die seiner eigenen entsprach.

Die Geschichte mit dem Ausweis

Darauf angesprochen, tischte der Neuenmarkter eine Geschichte auf, bei der er bis zum Ende des Prozesses blieb: „Ich habe den Scheck nicht eingelöst und meinen Ausweis schon Wochen vorher verloren. Das bei der Post muss ein anderer gewesen sein.“ Den Verlust des Dokumentes hatte der 26-Jährige aber erst Wochen nach der Scheckeinlösung bei der Kommune gemeldet. Wohl in der Ansicht, um eine Anzeige wegen Betrugs herumzukommen, ist er auch zur Polizei gegangen, um Anzeige gegen unbekannt zu erstatten.

Seinen Ausweis legte der Angeklagte noch selbst mehrfach beim Jobcenter vor, um seine Vorschüsse zu erhalten, lange, nachdem er ihn angeblich verloren hatte. Dies behauptete nicht nur sein Sachbearbeiter, auch der 26-Jährige gab es bei Gericht zu. Trotzdem blieb er dabei, den Scheck nicht eingelöst zu haben.

Richterin Sieglinde Tettmann waren Zweifel anzumerken, ob der junge Neuenmarkter vielleicht unter einem gewissen Realitätsverlust leidet. Der 26-Jährige hat Drogenprobleme und strebt eine Langzeittherapie an. „Ich bin aber auf jeden Fall noch bei klarem Verstand“, beteuerte er. Ein Blick ins bisherige Sündenregister des Angeklagten bewies: Seit seinem 15. Lebensjahr haben sich dort 13 Vorstrafen angesammelt, von der räuberischen Erpressung über massenweise Diebstähle, Betrügereien, Hehlerei und Körperverletzung bis zu Rauschgiftdelikten. In den vergangenen Jahren hat der 26-Jährige daher mehr Zeit im Gefängnis verbracht als in Freiheit. Erst im Mai war er aus der Haft entlassen worden. Und dort muss er nach dem Urteil des Amtsgerichts wegen Betrugs für weitere fünf Monate wieder hin.

Symbolbild: pa

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