Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte Brink schon am Samstag auf Twitter widersprochen: "Ob diejenigen, die das Gespräch aufzeichneten, dies rechtmäßig taten, kann ich nicht beurteilen, weil ich die Personen und ihren möglichen Anfangsverdacht nicht kenne. Die Medien haben sich aber korrekt verhalten, dies war erkennbar kein privates Gespräch mehr."
Nach Einschätzung des DJV-Vorsitzenden Überall ist unbestritten, dass es sich bei Strache um eine Person des öffentlichen Lebens handelt. Außerdem sei das Video von den Redaktionen umfangreich geprüft worden. "Was die Veröffentlichung angeht, ist das eine eindeutige Situation." Dass möglicherweise politische Gegner der FPÖ hinter dem Videodreh stecken könnten, sei beim Abwägen, ob eine Veröffentlichung gerechtfertigt sei, zwar zu bedenken, spreche aber nicht grundsätzlich dagegen, sagte Überall. "Hier ist es doch so deutlich, dass die Abwägung zugunsten des öffentlichen Interesses ausfällt."
Der renommierte Journalist Hans Leyendecker lobte das Vorgehen der Medien als "rundherum begeisternd gut gemacht". Man habe sich bei der Veröffentlichung auf Wesentliches beschränkt: "Auf den Verdacht, dass jemand käuflich ist und keinerlei Verhältnis zur Pressefreiheit hat", sagte der langjährige Investigativ-Journalist von "Spiegel" und "Süddeutscher Zeitung" (SZ) der Deutschen Presse-Agentur. Dagegen sei es richtig, Ausschnitte rein privater Natur nicht zu veröffentlichen.
Das österreichische Beispiel sollte zur Warnung dienen, sagte der in Köln lebende Wallraff. Die journalistische Methode der versteckten Kamera sei in Deutschland längst als "Lex Wallraff" rechtlich legitimiert. "Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben dies für zulässig erklärt, wenn damit gravierende Missstände aufgedeckt werden." Er würde sich nur wünschen, dass sich diejenigen, die den Strache-Videodreh bewerkstelligt haben, zu erkennen geben.