Zimmer betonte, dass mit der Anzeige der HWK keinerlei Vorverurteilung verbunden sei. Er und Hauptgeschäftsführer Thomas Koller hätten aber die Pflicht, für die Handwerkskammer und ihre Mitglieder tätig zu werden, sobald sich bei den unabhängigen Ermittlungen ein Verdacht auf Untreuehandlung ergibt. „Unsere Anwälte haben gesagt, dass das überprüft werden muss. Jetzt muss allein die Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Einschätzung vornehmen.“ Die HWK setze damit ihr konsequentes Vorgehen bei der Aufklärung der Geschehnisse fort.
Zimmer und Koller waren und sind selber Aufsichtsräte der GTO. Zur Einschätzung teilten sie mit, dass ihre Aufwandsentschädigung jeweils 1500 Euro im Jahr betrug.
Im Kern sei die GTO, die seit 1978 vor allem Handwerksunternehmen in steuerlichen Fragen betreue und etwa 500 Mandanten habe, wirtschaftlich gesund. Dies sei auch von erfahrenen Steuerberatungsunternehmen bestätigt worden, so die HWK. Deshalb habe sich die Vollversammlung am 16. Dezember auch für die Fortführung ausgesprochen. Wie damals berichtet, sollen zwei Darlehen in Höhe von je 250.000 Euro sowie der Einstieg der Steuerberatungsfirma Rosenschon den Fortbestand sichern.
Andreas Cantzler, Oberstaatsanwalt bei der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Hof, bestätigte auf Nachfrage den Eingang der Anzeige. Jetzt ermittle seine Behörde wegen des Tatbestands einer möglichen Untreue. Zur im Raum stehenden Summe könne er nichts sagen.