Anzeige der Kammer Ermittlungen gegen Ex-HWK-Chef Horst Eggers

Von , aktualisiert am 19.02.2020 - 14:37 Uhr
Foto: Andreas Harbach/Archiv Quelle: Unbekannt

BAYREUTH. Im Herbst erschütterte der Millionen-Betrugsfall bei der Tochterfirma GTO die Handwerkskammer (HWK) für Oberfranken. Jetzt wird auch gegen den ehemaligen Hauptgeschäftsführer Horst Eggers ermittelt, nachdem die HWK Anzeige erstattet hat. Dieser weist die Vorwürfe zurück.

 
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Es gehe ausdrücklich nicht um die im November 2019 bekannt gewordene Veruntreuung von 2,1 Millionen Euro. Diese habe nach derzeitigem Kenntnisstand ein früherer Mitarbeiter der GTO und GTU alleine zu verantworten, wobei die Ermittlungen dazu noch laufen, sagte HWK-Präsident Thomas Zimmer auf Nachfrage des Kuriers.

Die HWK habe bei der Staatsanwaltschaft Hof aber beantragt, „die Rechtmäßigkeit der Höhe der Aufwandsentschädigungen des ehemaligen, langjährigen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gewerbe-Treuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft mbH (GTO) strafrechtlich zu überprüfen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kammer.

Eggers habe dieses Amt vom 1. Januar 1999 bis 31. Juli 2019 ausgeübt und dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von rund 30.000 Euro im Jahr erhalten. Bei der Bemessung der Aufwandsentschädigung sei berücksichtigt worden, dass Eggers als Aufsichtsratsvorsitzender zusätzliche interne geschäftsführende Aufgaben übernimmt.

Das aber habe er nach seinem Ausscheiden als HWK-Hauptgeschäftsführer im Jahr 2011 nicht mehr getan, hätten externe, unabhängige Untersuchungen ergeben, die die GTO und die Handwerkskammer für Oberfranken zur Aufklärung der Veruntreuung bei der GTO in Auftrag gegeben haben.

Dem widersprach Eggers gegenüber dem Kurier ausdrücklich. Er sei sich keiner Schuld bewusst. Auch ein Gegengutachten seines Anwalts, das der HWK vorliege, gehe davon aus, dass er seine Aufgaben erfüllt habe. Die Vergütung von 30.000 Euro im Jahr sei 1998 von den zuständigen Gremien festgelegt und seither nie erhöht worden. Er vertraue jetzt darauf, dass die Justiz seiner Sicht der Dinge folge, so Eggers.

Zimmer betonte, dass mit der Anzeige der HWK keinerlei Vorverurteilung verbunden sei. Er und Hauptgeschäftsführer Thomas Koller hätten aber die Pflicht, für die Handwerkskammer und ihre Mitglieder tätig zu werden, sobald sich bei den unabhängigen Ermittlungen ein Verdacht auf Untreuehandlung ergibt. „Unsere Anwälte haben gesagt, dass das überprüft werden muss. Jetzt muss allein die Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Einschätzung vornehmen.“ Die HWK setze damit ihr konsequentes Vorgehen bei der Aufklärung der Geschehnisse fort.

Zimmer und Koller waren und sind selber Aufsichtsräte der GTO. Zur Einschätzung teilten sie mit, dass ihre Aufwandsentschädigung jeweils 1500 Euro im Jahr betrug.

Im Kern sei die GTO, die seit 1978 vor allem Handwerksunternehmen in steuerlichen Fragen betreue und etwa 500 Mandanten habe, wirtschaftlich gesund. Dies sei auch von erfahrenen Steuerberatungsunternehmen bestätigt worden, so die HWK. Deshalb habe sich die Vollversammlung am 16. Dezember auch für die Fortführung ausgesprochen. Wie damals berichtet, sollen zwei Darlehen in Höhe von je 250.000 Euro sowie der Einstieg der Steuerberatungsfirma Rosenschon den Fortbestand sichern.

Andreas Cantzler, Oberstaatsanwalt bei der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Hof, bestätigte auf Nachfrage den Eingang der Anzeige. Jetzt ermittle seine Behörde wegen des Tatbestands einer möglichen Untreue. Zur im Raum stehenden Summe könne er nichts sagen.

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