Anwohner beschweren sich über Lärm aus der Flüchtlingsunterkunft - Gleißner-Klein: "Kinderlärm ist Zukunftsmusik" Anwohnerbeschwerde: Flüchtlinge zu laut

Von Sarah Bernhard

Mehrere Weidenberger sind sauer. Sie sagen: Seit Anfang Dezember Asylbewerber ins Alte Schloss einzogen, ist es zu laut. Vor allem die Kinder machten beim Spielen Krach, auch sonntags. Aber auch die Erwachsenen, die sich bis mitten in die Nacht unterhielten, seien ein Problem. Der Kurier erklärt, was Anwohner hinnehmen müssen und warum es immer wieder zu schwierigen Situationen kommt.

Das Alte Schloss, in dem seit Dezember Flüchtlinge wohnen, liegt mitten im Wohngebiet. Einige Anwohner fühlen sich durch spielende Kinder und palavernde Erwachsene gestört. Foto: Andreas Harbach Foto: red

Wie laut dürfen Bewohner sein?

Für Asylbewerber gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen, sagt Polizeisprecher Alexander Czech. Das Alte Schloss liegt in einem Mischgebiet. Das heißt, zwischen 6 und 22 Uhr darf die Lautstärke laut der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 60 Dezibel nicht überschreiten. Das entspricht in etwa einem Gespräch zwischen mehreren Personen. Nachts sind 45 Dezibel das Maximum, einige kurzzeitige Spitzen sind erlaubt. Allerdings hat schon ein Gespräch zwischen zwei Menschen rund 55 Dezibel. Im Garten zu Grillen wäre streng genommen also auch schon problematisch.

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Wäre der Hof des Alten Schlosses ein Spielplatz, würden für Kinder unter 14 Jahren gar keine Lärm-Grenzwerte gelten: Seit 2011 ist von dort kommender Kinderlärm keine „schädliche Umwelteinwirkung“ mehr. Ingrid Gleißner-Klein, Chefin des Ausländeramts, appelliert deshalb an die Nachbarn: „Kinderlärm ist Zukunftsmusik. Klar, dass man irgendwann schlafen will. Aber daran arbeite ich.“

Wer muss sich darum kümmern, dass die Kinder leiser sind?

Die Aufsichtspflicht über die Kinder haben ausschließlich die Eltern. „Das heißt, Hausmeister und Betreiber können zwar auf die Eltern einreden, aber verantwortlich sind sie nicht“, sagt Gleißner-Klein. Sie werde dennoch das Gespräch mit den Betreibern suchen.

Warum sieht man die Kinder meist ohne die Eltern spielen?

Das liege oft nicht am Desinteresse der Eltern, sondern sei ein kulturelles Phänomen, sagt Angelika Steuer, die sich um die Asylbewerber im ehemaligen Gasthof Puchtler in Warmensteinach kümmert. „In Syrien zum Beispiel werden oft ganze Straßenzüge von einer Familie bewohnt. Da ist es egal, wo das Kind gerade spielt, weil die ganze Straße aufpasst.“ Eltern aus diesem Kulturkreis sind also daran gewöhnt, dass die Kinder oft alleine draußen sind. Dass das auf manche Deutsche komisch wirkt, müssen sie lernen. „Wenn verschiedene Kulturen sich begegnen, ist einiges zu regeln. Da müssen beide Seiten mit Toleranz rangehen“, sagt Karl Biesinger, dessen Unternehmen das Alte Schloss gehört.

Und warum sind auch die Erwachsenen abends nicht ruhig?

Auch das ist ein kultureller Unterschied zwischen Deutschland und den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens, aus denen im Moment viele Asylbewerber kommen. „Im Süden fängt das Leben erst abends an, außerdem haben die Leute keine Beschäftigung“, sagt Gleißner-Klein. „Kann man es ihnen verdenken, wenn sie sich abends raussetzen und sich unterhalten?“

Zumal es nichts helfen würde, im Zimmer zu bleiben, das oft mehrere Personen gemeinsam bewohnen. Denn sogar die Nachbarn sehen ein: „Bei so vielen Personen in einem Raum muss man das Fenster aufmachen, sonst erstickt man.“

Was, wenn man es als Anwohner gar nicht mehr aushält?

Wer es gar nicht mehr ertragen kann, kann die Polizei rufen. Die Polizeibeamten versuchen dann, „einen Verantwortlichen der Ruhestörung ausfindig zu machen und die Störung zu unterbinden“, sagt Polizeisprecher Czech. „Das war in anderen Unterkünften bereits ein paar Mal der Fall, hat sich aber schnell wieder gelegt“, sagt Gleißner-Klein. In letzter Zeit habe es keine Beschwerden mehr gegeben. Die Weidenberger Nachbarn halten es aber sowieso für sinnlos, die Polizei zu rufen. „Das Problem ist die Sprache. Sie verstehen ja gar nicht, was sie falsch machen. Auch nicht, wenn es ihnen die Polizei erklärt.“

Das müssen deutsche Eltern über die Aufsichtspflicht wissen

Eltern haben eine Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern. Das ist vor allem für die Frage wichtig, wer einen vom Kind verursachten Schaden bezahlt. Wenn dieses etwa mit dem Rad gegen das Auto des Nachbarn fährt, zahlt die Haftpflichtversicherung nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Haben die Eltern dem Kind zum Beispiel gesagt, dass es genügend Abstand zu den parkenden Autos halten muss, und das auch öfter überwacht, haben sie ihrer Aufsichtspflicht genügt – und müssen den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie auch weiterhin ein gutes Verhältnis zum Nachbarn haben wollen. Ansonsten bleibt dieser auf seinem Schaden sitzen.

Laut Ingrid-Gleißer-Klein haben rund 25 Prozent der Deutschen keine private Haftpflichtversicherung. Verursachen deren Kinder einen Schaden, müssen die Eltern ihn grundsätzlich bezahlen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Beziehen die Eltern Hartz-IV können sie, mangels Einkünften, nicht belangt werden. Manche Urteile gelten aber bis zu 30 Jahre. Es kann also sein, dass Jahre später, wenn Kind oder Eltern wieder Geld verdienen, doch noch eine Rechnung kommt.