Wie laut dürfen Bewohner sein?
Für Asylbewerber gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen, sagt Polizeisprecher Alexander Czech. Das Alte Schloss liegt in einem Mischgebiet. Das heißt, zwischen 6 und 22 Uhr darf die Lautstärke laut der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) 60 Dezibel nicht überschreiten. Das entspricht in etwa einem Gespräch zwischen mehreren Personen. Nachts sind 45 Dezibel das Maximum, einige kurzzeitige Spitzen sind erlaubt. Allerdings hat schon ein Gespräch zwischen zwei Menschen rund 55 Dezibel. Im Garten zu Grillen wäre streng genommen also auch schon problematisch.