Jahr für Jahr entscheidet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth, ob Mollath weiter untergebracht bleibt. So auch Anfang Juni. Die Bayreuther Richter hielten Bayreuths berühmtesten Patienten weiter für gefährlich. Allerdings erlegten sie ihm auf, sich erneut begutachten zu lassen. Der Gutachter aber, Friedemann Pfäfflin, lehnte ab. Er fühlte sich bedroht durch Unterstützer Mollaths. Der Beschluss der Bayreuther Richter lautete: Mollath bleibt trotzdem drin. Und sie verwiesen auf die alten Gutachten.