Anwalt: Mollath wird sich nicht untersuchen lassn Mollath: Gericht ordnet neues Gutachten an

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Punktsieg für Gustl Mollath: Das Oberlandesgericht in Bamberg hat einen Beschluss des Landgerichtes in Bayreuth gerüffelt. Die Bayreuther Richter wollten Mollath ohne neues Gutachten weiter in der geschlossenen Psychiatrie unterbringen. Das aber wird nicht gehen.

Gustl Mollath auf dem Weg zum Untersuchungsausschuss des Landtages Foto: red

Jahr für Jahr entscheidet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth, ob Mollath weiter untergebracht bleibt. So auch Anfang Juni. Die Bayreuther Richter hielten Bayreuths berühmtesten Patienten weiter für gefährlich. Allerdings erlegten sie ihm auf, sich erneut begutachten zu lassen. Der Gutachter aber, Friedemann Pfäfflin, lehnte ab. Er fühlte sich bedroht durch Unterstützer Mollaths. Der Beschluss der Bayreuther Richter lautete: Mollath bleibt trotzdem drin. Und sie verwiesen auf die alten Gutachten.

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Erfolgreiche Gegenwehr

Gegen diesen Beschluss wehrte sich Mollaths Anwalt Gerhard Strate – erfolgreich. Das Oberlandesgericht Bamberg hob den Beschluss jetzt auf. Die Bayreuther Richter müssen neu entscheiden – und Mollath muss sich neu begutachten lassen. „Mit der gebotenen Beschleunigung in einem Unterbringungsverfahren", sagte der Franz Truppei, der Sprecher des Bamberger Gerichtes. Ein Gutachter könne auch nicht einfach ablehnen, dafür sei er schließlich Gutachter.

"Mollath wird sich nicht untersuchen lassen", sagte sein Anwalt  Gerhard Strate dem Kurier. Man könne ihn auch nicht einfach beobachten, sagt Strate. "Das geht nicht." Es gebe genügend andere Ansätze, das Urteil zu vollziehen. "Gerichte sind nicht an die Feststellung des alten gebunden", sagt Strate und meint "neue Erkenntnisse", die in seinem Wiederaufnahme-Antrag stehen. Gerichte könnten dies selbstständig beurteilen. "Da muss man nicht auf die Entscheidung des Landgerichts Regensburg warten", ob und wann Mollaths Verfahren wieder aufgerollt werden kann.

Tadel von Richtern

Die Bamberger Richter tadelten, dass es trotz der Weigerung des Untergebrachten, an einer Begutachtung mitzuwirken, nicht ausreichend gewesen sei, sich bei der Entscheidung auf die Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses und das zuletzt erstattete Gutachten des externen Sachverständigen Pfäfflin zu beschränken. Zum einen liege diese Begutachtung mehr als zwei Jahre zurück, zum anderen hätten sich aus dem bei dem Landgericht Regensburg anhängigen Wiederaufnahmeverfahren neue Erkenntnisse ergeben, die auch bei der Entscheidung bedeutsam seien, ob die Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt oder für erledigt erklärt werden kann.

Der Senat bezieht sich hierbei auf den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg und die dortigen Ausführungen zur Möglichkeit, dass der Sachverständige im Erkenntnisverfahren bei der Bewertung einer Wahnausweitung des Untergebrachten auf unbeteiligte Dritte von unzutreffenden Zusatztatsachen ausgegangen ist.