Anwalt gegen falsche Behauptungen in Sachen Mollath eingeschaltet Mollath: Bezirkskrankenhaus Bayreuth geht gegen ARD vor

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Ein Bezirkskrankenhaus wehrt sich. Es lässt sich die „völlig verzerrte und teilweise falsche Berichterstattung" nicht mehr gefallen. Die Klinik hat einen Anwalt eingeschaltet, der unbegründete „Thesen" zurechtrücken soll. Und eine Gegendarstellung bei der ARD durchsetzen.

 Foto: red

In der ARD-Sendung „Report Mainz" hatten die Reporter sinngemäß behauptet, für die Unterbringung von Gustl Mollath (56) sei nur das vernichtende Urteil von Klaus Leipziger hergenommen worden. Das sei einfach falsch, sagt er. Leipzigers Gutachten sei nicht das einzige gewesen, das für die Unterbringung wichtig war. Es gab noch zwei andere Gutachter, die im Kern auf das gleiche Ergebnis kamen. Der Schlag gegen den Sender ist Teil einer Strategie, mittels derer die Klinik sich nach dem Sperrfeuer an Vorwürfen wieder „aufrichten" will, sagt Leipziger. Die ARD bestätigte gestern nicht, dass die Bayreuther Klinik eine Gegendarstellung fordert.

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Eine Klinik schaltet einen Anwalt ein, um eine „völlig verzerrte Darstellung" in der Öffentlichkeit wieder gerade zu rücken – das ist ein Novum. Anwalt Karsten Schieseck aus Bayreuth spricht von einer „neuen Zeit". Gerade die ausufernden Kommentare im Internet hätten die Klinik zu dem Schritt veranlasst. Diese hatte bereits vor einigen Wochen auf ihrer Internet-Seite falschen Darstellungen widersprochen. Offenbar war das nicht genug. Die Klinik legt nach.

Zum Thema „Schwarzgeldgeschäfte": Es werde immer behauptet, Gustl Mollath (56) sei allein deswegen in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht worden. Mollath selbst behauptet, diese habe es tatsächlich gegeben. Die Klinik verweist auf das Gerichtsurteil aus dem Jahr 2006. Darin heißt es: Selbst wenn es Schwarzgeldverschiebungen gegeben haben könnte, habe Mollath „fast alle Personen" damit in Verbindung gebracht. Außerdem habe er in mehreren Bereiche Wahnsysteme entwickelt – nicht nur beim Schwarzgeld.

Gutachten ohne Untersuchung:Häufig im Internet zu finden ist der Vorwurf, man habe Gustl Mollath „eingesperrt" mithilfe eines Gutachtens – allerdings ohne ihn untersucht zu haben. Die Klinik nimmt Leipziger, den Chefarzt der Forensik, in Schutz. Sehr wohl habe Leipziger den Patienten Mollath untersucht. Es habe nicht nur Gespräche gegeben, die auch bei der Gerichtsverhandlung ein Thema waren. Leipziger habe auch das Aktenmaterial für sein Gutachten verwendet. Also all die Briefe Mollaths. Außerdem habe das Personal der Klinik den Patienten „beobachtet". Mollath selbst wollte sich nie untersuchen lassen. Das geht aus dem Gutachten klar hervor. Allein durch Mollaths Weigerung, mit einem Gutachter zusammen zu arbeiten, könne er nicht einer Begutachtung entgehen.

Schikanen in der Klinik: Die Klinik in Bayreuth wehrt sich vehement gegen Behauptungen, dass das Personal sich „unangemessen" gegenüber Mollath verhalten habe. Trotzdem gibt die Klinik zu bedenken: Mollath sei im „Maßregelvollzug" – und werde nach den gesetzlichen Vorgaben behandelt. Er könne sich im Rahmen des Maßregelvollzugs „selbst verwirklichen". Auch mit seinen Unterstützern und Anwälten in Kontakt treten.Mollath hat, darauf hatte die Klinik bereits auf ihrer Internetseite hingewiesen, seit einigen Jahren Lockerungen. Er könnte sich frei auf dem Gelände der Klinik bewegen, könnte ein Handy haben und ins Internet kommen. Von dieser Möglichkeit macht Mollath aber keinen Gebrauch, wie er in vielen Gesprächen mit dem Kurier betonte. Belegt ist dies nur einmal, als er ein Video von sich aufgenommen hat. Dies wurde in der kleinen Kirche auf dem Gelände der Klinik gedreht.

Bezirksrätin: Mollath freilassen

Auch der Bezirk Oberfranken hatte sich vor kurzem hinter sein Klinikum gestellt – und hinter Klaus Leipziger. Die grüne Bezirksrätin Ulrike Heucken hatte angeregt, Leipziger solange von der Leitung der Forensik freizustellen, bis die Vorwürfe gegen ihn geklärt seien. Dem erteilte der Verwaltungsrat der Klinik einstimmig eine Absage. Bezirkstagspräsident Günther Denzler (CSU) hatte den Vorschlag Heuckens abgelehnt, auch weil es eine „Vorverurteilung" Leipzigers bedeutet hätte. Er betont: „Mollath wird korrekt behandelt."

Trotzdem wird das Thema „Mollath" – noch – nicht ganz vom Tisch des Bezirks verschwinden. Am Donnerstagfrüh beschäftigt sich der Bezirksausschuss nochmal mit dem Antrag von Heucken, die „Freilassung von Herrn Mollath" auf Machbarkeit zu prüfen. Wohl vergeblich. Denn beim Bezirk heißt es, man sei „sachlich für den für den Maßregelvollzug nicht zuständig".