Anwalt: Er hatte eine Eintrittskarte Verfahren wegen versuchter Ohrfeige: Mickisch bleibt straffrei

Von Manfred Scherer
Stefan Mickisch, der bekennende Wagner-Verehrer, am Klavier. Sein ungewöhnlicher Zutritt zum "Liebesverbot" im Juli bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Foto: Kolb Foto: red

Stefan Mickischs ungewöhnliche Art, sich im Juli 2013 Zutritt zur Aufführung des „Liebesverbot“ zu verschaffen, bleibt ohne strafrechtliche Folgen: Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen den bekannten Pianisten und Wagner-Interpreten wegen versuchter Körperverletzung eingestellt. Das erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel auf Anfrage des Kuriers.

 
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Die Verfahrenseinstellung erfolgte gemäß Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung. Das heißt: Ein hinreichender Tatverdacht wurde verneint. Wie berichtet, war Mickisch anfangs beschuldigt worden, versucht zu haben, am Rande der zweiten Aufführung des Wagner-Frühwerks „Liebesverbot“ in der Oberfrankenhalle einem jungen Mann vom Sicherheitsdienst eine Backpfeife zu verpassen. Laut Oberstaatsanwalt Potzel hat der Sicherheitsmann keinen Strafantrag gestellt. Ein öffentliches Interesse an der Verfolgung einer versuchten Ohrfeige liege nicht in öffentlichem Interesse.

Wie sich jetzt herausstellte, kam es zu dem Vorfall aufgrund eines Missverständnisses über die Frage, ob Stefan Mickisch über eine Eintrittskarte zu der Aufführung verfügte oder nicht. Ursprünglich waren die Sicherheitsleute und auch Verantwortliche der Firma Bayreuther Festspiele (BF) Medien davon ausgegangen, dass Mickisch sich damals am Künstlereingang ohne Eintrittskarte in die Aufführung hineinschmuggeln wollte. Kurt Mischala, der Anwalt von Mickisch, erklärte auf Anfrage: „Mein Mandant hatte sehr wohl Eintrittskarten, die er vom Hornisten des Orchesters bekommen hatte und am Künstlereingang abholen wollte.“

Von Sicherheitsmann angehalten

Als Mickisch dann durch den Künstlereingang in die Halle wollte, wurde er von dem Sicherheitsmann angehalten. Unklar ist, ob Mickisch in diesem Moment seine Karten vorzeigte – der Pianist selbst, der schon kurz nach dem Vorfall auf Kurier-Anfragen dazu nicht antwortete, wollte sich auch jetzt nicht äußern. Sein Anwalt sagt: „Er hat sich an dem Sicherheitsmann vorbeigedrängelt. Den Versuch einer Ohrfeige verneint mein Mandant.“ Die Folge des Vorbeidrängelns: Der Sicherheitsmann verständigte seinen Chef, und der wiederum die BF Medien, wo Intendantin Kathrina Wagner entschied, ein Hausverbot auszusprechen – offenbar in der Annahme, Mickisch habe sich ohne gültige Eintrittskarte Zutritt verschafft. Katharina Wagner hatte sich damals auf Kurier-Anfrage gewundert und betont, Stefan Mickisch hätte jederzeit eine Eintrittskarte bekommen können.

Als das Hausverbot in der Pause mit Hilfe von Beamten einer Polizeistreife durchgesetzt werden sollte, erregte das nur noch mehr Aufsehen. Der glühende Wagner-Verehrer Mickisch konnte den Rest der Oper nicht mehr miterleben. Sein Anwalt Mischala sagt: „Die ganze Angelegenheit war ziemlich kindisch und vollkommen unnötig.“

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