Wieder eine Zurechtweisung aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht zeigt den Sicherheitsbehörden beim Anti-Terror-Kampf neue Schranken auf. Die umfangreichen Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das BKA-Gesetz muss deshalb bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. Das entschieden die Richter am Mittwoch. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) äußerte zum Teil Unverständnis für die Einwände. Kläger, Datenschützer und Oppositionspolitiker begrüßten das Urteil dagegen.
Anti-Terror-Kampf: Karlsruhe bremst BKA
Redaktion 21.04.2016 - 07:02 Uhr