Der selbstständige Handelsvertreter hatte ein Schild mit dem Satz «Asylanten müssen draußen bleiben» neben dem Bild eines Hundes in seinem Schaufenster aufgestellt. Das Amtsgericht Wunsiedel hatte den 54-Jährigen am vergangenen Donnerstag verwarnt und zu einer Geldauflage von 1800 Euro verurteilt (Az.: 218Js 10248/16).