Ulvis Verteidiger Michael Euler hatte Anfang April einen 1000 Seiten starken Wiederaufnahmeantrag beim zuständigen Landgericht in Bayreuth eingereicht. Der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel erklärte am Mittwoch, zumindest einer in dem Antrag Eulers vorgebrachten Punkte, nämlich die Benennung einer bis dato nicht bekannten Zeugin, könne die Wiederaufnahme rechtfertigen. Potzel wollte keine tiefer gehenden Erklärungen abgeben, weil die zuständige Strafkammer noch nicht über den Wiederaufnahmeantrag entschieden hat.