Anklagebehörde in Bayreuth für Wiederaufnahme des Prozesses gegen Ulvi K. Staatsanwalt will Fall Peggy neu aufrollen

Von Manfred Scherer
Die von der Polizei herausgegebene Aufnahme zeigt Peggy Knobloch aus dem oberfrischen Lichtenberg (undatiertes Archivfoto). Der Prozess um den gewaltsamen Tod der kleinen Peggy könnte in Bayreuth eine Neuauflage erfahren. Zumindest die Staatsanwaltschaft hat jetzt die Wiederaufnahme des Prozesses gegen den geistig behinderten Ulvi K. befürwortet. Die Entscheidung des zuständigen Landgerichts steht noch aus. Foto: Archiv Foto: red

Die Staatsanwaltschaft in Bayreuth befürwortet eine Wiederaufnahme des Mordfalls Peggy und damit die gerichtliche Überprüfung, ob der geistig behinderte Lichtenberger Gastwirtssohn Ulvi K. möglicherweise zu unrecht wegen Mordes verurteilt wurde.

 
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Ulvis Verteidiger Michael Euler hatte Anfang April einen 1000 Seiten starken Wiederaufnahmeantrag beim zuständigen Landgericht in Bayreuth eingereicht. Der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel erklärte am Mittwoch, zumindest einer in dem Antrag Eulers vorgebrachten Punkte, nämlich die Benennung einer bis dato nicht bekannten Zeugin, könne die Wiederaufnahme rechtfertigen. Potzel wollte keine tiefer gehenden Erklärungen abgeben, weil die zuständige Strafkammer noch nicht über den Wiederaufnahmeantrag entschieden hat.

Verteidiger nicht überrascht

Für Ulvis Verteidiger Michael Euler kommt die Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht überraschend: Die Behörde habe seit seinem Wiederaufnahmeantrag aufwendige, eigene Ermittlungen angestellt, „schon das zeigt, dass die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die neuen Ermittlungen Zweifel hegt. Solche Zweifel lassen sich am besten in einem neuen Verfahren klären.“

Euler sagte weiter, die von der Anklagebehörde genannte Zeugin könne nur jene Schulfreundin Peggys sein, die sich Jahre später erinnerte, dass sie Peggy nach dem Zeitpunkt des bislang angenommenen Verschwindens in Begleitung eines anderen Mädchens in einen roten Mercedes einsteigen sah. Euler betonte, er habe noch weit mehr neue Zeugen und Beweise, um Ulvis Schuld anzuzweifeln.

Noch immer fehlt jede Spur

Peggy Knobloch verschwand am 7. Mai 2001, bis heute fehlt jede Spur von dem damals neunjährigen Mädchen. Am 30. April verurteilte das Landgericht in Hof den damals 26-jährigen Ulvi K. zu lebenslanger Haft. Nach damaliger Überzeugung der Richter tötete Ulvi das Kind, um sexuellen Missbrauch an Peggy zu vertuschen. Das Urteil fußte auf einem umstrittenen Geständnis, das der geistig behinderte Mann später jedoch widerrief. Zurzeit sitzt Ulvi K. wegen des sexuellen Missbrauchs in der Psychiatrie, die lebenslange Haftstrafe für den Mord wurde bislang nicht vollstreckt.

Wann die Große Strafkammer des Bayreuther Landgerichts ihre Entscheidung über die Wiederaufnahme bekannt gibt, ist laut Gerichtssprecher Thomas Goger noch nicht bekannt, aber: „Es wird jetzt wohl mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zeitnah entschieden.“

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