Einige Unterstützer hatten in der Nacht vorher vor dem Gerichtsgebäude campiert. In einer Liste trugen sie sich ein, um die Reihenfolge des Einlasses zu klären. Denn es gibt nur 42 Sitzplätze für Zuhörer. Auch eine Demonstration unter dem Motto „Mollath – die Spitze des Eisbergs“ fand auf der Straße vor dem Gericht statt. Als Mollath das Gerichtsgebäude verließ, wurde er mit lauten Rufen begrüßt, viele Menschen klatschten Beifall. Die Polizei sicherte die Straße ab. Überhaupt waren die Sicherheitsvorkehrungen sehr hoch bei dem Prozess. Es gab getrennte Eingänge für Journalisten, Zuhörer und die Verfahrensbeteiligten. Sogar ein Polizeisuchhund kam zum Einsatz.
Der Prozess ist insgesamt auf 17 Tage angesetzt, es sind 43 Zeugen geladen. Mollaths Anwalt Strate stellte den Antrag, auch hohe Banker der Hypo-Vereinsbank als Zeugen zu laden. Sie sollten bestätigen, was Mollath als Wahn angelastet werde – aber Wirklichkeit gewesen sei: Dass Ende der 1980er, Anfang der 1990er Jahre in großen Stil Schwarzgeld von Deutschland in die Schweiz geschafft worden sei. Mollath wurde 2006 auch untergebracht, weil man ihm ein Wahn-System unterstellte. Er habe eine Vielzahl von Personen mit Schwarzgeldverschiebungen in Verbindung gebracht. Er sah sich immer als Opfer einer Intrige seiner Frau, weil er sie deswegen angezeigt hatte.
Aber die Gutachter hatten ihm, über viele Jahre hinweg, ein Wahn-System unterstellt. Deshalb hatte sein Verteidiger Gerhard Strate bereits im Vorfeld ein Befangenheitsantrag gegen Münchner Gerichtspsychiater Norbert Nedopil gestellt – erfolglos. Auch Mollaths Wunsch, die Verhandlung ohne den Sachverständigen durchzuziehen, lehnte die Vorsitzende Richterin ab. Mollath hatte sich darauf berufen, dass er schlechte Erfahrungen mit Gutachtern gemacht habe. Die Richterin verwies auf die Strafprozessordnung, an die sie gebunden sei. Die schreibt einen Sachverständigen vor, wenn eine Unterbringung im Spiel ist. Ob Mollath nochmals begutachtet wird, steht noch nicht fest. Zuerst muss ihm nachgewiesen werden, dass er die ihm vorgeworfenen Taten auch begangen hat.
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