Die Staatsanwaltschaft will auch im zweiten Prozess um den Augsburger Polizistenmord die höchstmögliche Strafe für den Angeklagten. Die Ankläger forderten am Donnerstag, dass der 61-Jährige wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wird. Außerdem sollte die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, so dass der Mann nicht schon nach 15 Jahren seine Freilassung beantragen könnte, verlangte die Staatsanwältin. Außerdem müsse er wegen seiner Gefährlichkeit in Sicherungsverwahrung kommen, sagte sie. Vermutlich würde der Mann dann nie mehr auf freien Fuß kommen.