Angeblich zum Verkauf einer Immobilie gedrängt - Geldinstitut weist Schuld von sich Bayreuther Steuerberater fühlt sich von Bank abgezockt

Von Peter Engelbrecht

Den Vorwurf der „Abzocke“ erhebt der Bayreuther Steuerberater Klaus Dieter Berneth gegen die örtliche VR-Bank. Das Institut habe ihn zum Verkauf einer Eigentumswohnung gedrängt, dadurch sei ihm ein hoher Schaden entstanden. Die VR-Bank weist die Vorwürfe als unbegründet zurück.

 
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 Foto: red

Berneth ist der Bank seit 40 Jahren als Genosse verbunden. Er war zehn Jahre Vorsitzender des Aufsichtsrats der Raiffeisenbank Bayreuth, anschließend ehrenamtliches Vorstandsmitglied. Dieses Amt musste er nach seiner Bestellung zum Vereidigten Buchprüfer aus rechtlichen Gründen 1988 niederlegen. „Was ich in den vergangenen Monaten mit dieser Bank erlebt habe, war ein Trauerspiel“, sagt Berneth. Er hatte zwei Darlehen mit einer Gesamtsumme von gut 200.000 Euro mit festen Zinssätzen bis 30. Oktober 2013 laufen. Für die Darlehen standen Sicherheiten in Form von erstrangigen Grundschulden über 312.000 Euro auf zwei Objekten zur Verfügung. Selbst nach einem Risikoabschlag von 20 Prozent lag der Sicherungswert der beiden Immobilien bei 655.000 Euro, so seine Rechnung. Er spricht von einer Übersicherung zugunsten der Bank.

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Doch mit Schreiben vom 18. Januar 2013 teilte das Institut mit: Sollte bis Ende Juni 2013 kein Verkauf zustande gekommen sein, finde ein erneutes Gespräch hinsichtlich der zu stellenden Verkaufspreise statt. Berneth vermutet, dass die Bank selbst die Immobilie „zum Schleuderpreis“ kaufen wollte oder an einer Vermittlung interessiert war. „Bei etwas mehr Zeit hätte ich einen besseren Preis erzielen können“, 50.000 bis 80.000 Euro seien ihm durch die Lappen gegangen.

Obwohl der Eingang des Verkaufspreises bis Ende 2013 sicher gewesen sei, sei die VR-Bank trotz mehrfacher Versuche nicht bereit gewesen, die Zinsfestschreibung um zwei Monate zu verlängern. Sie belastete sein Girokonto am 31. Oktober mit gut 200.000 Euro, es war damit massiv überzogen. Am 12. Dezember ging ein Teil des Verkaufspreises ein, das Konto war wieder ausgeglichen. Für den Zeitraum der Überziehung vom 1. November bis 12. Dezember berechnete die Bank einen Zinssatz von 16,1 Prozent, also fast 3800 Euro. Berneth spricht von „Abzocke“. Auf seine Beschwerde habe eine Bankmitarbeiterin geantwortet, das sei schon ein Sonderzins.

Timo Hoffmann, Leiter Firmenkunden bei der VR-Bank Bayreuth, sagte, er dürfe aufgrund des Bankgeheimnisses zum konkreten Fall nichts sagen. Es handle sich um eine „sehr einseitige Darstellung“, der Sachverhalt sei „weder vollständig noch inhaltlich richtig“ dargestellt. Generell teilte Hoffmann mit: Schon Monate vor dem Ende der Zinsfestschreibung eines Darlehens werde der Kunde darauf hingewiesen. Für die Bank gebe es dann zwei Möglichkeiten: ein neues Angebot oder kein neues Angebot. Es sei üblich, beim Auslaufen der Zinsfestschreibung die Forderung auf das Girokonto des Kunden zu stellen. Dies werde auch so kommuniziert. Die 16,1 Prozent bei der Überziehung des Girokontos sei „ein normaler Zinssatz“ gewesen. Hoffmann: „Wir sind jederzeit bereit, ein Gespräch mit dem Kunden zu führen.“