Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist gerade dabei zu prüfen, ob die Zehn-H-Regel verfassungskonform ist oder nicht. SPD, Grüne und Freie Wähler im Landtag sowie eine Bürgerinitiative hatten dagegen geklagt. Sie fürchten, dass der Ausbau der Windkraft in Bayern damit zum Erliegen kommt. Nur noch 0,01 Prozent der Fläche in Bayern stünde dafür noch zur Verfügung. Der Mindestabstand zu Wohngebieten liegt inzwischen bei einer Entfernung, die zehn Mal der Höhe des Windrats entspricht. Vorher galt das Drei- oder Vierfache oftmals bereits als ausreichend.
Wenn der VGH die Zehn-H-Regel in seinem für den 6. Mai angekündigten Urteil kippt, wird er vermutlich die offenen Berufungen gegen die Landratsamtsbescheide zugunstens des Windparks nicht behandeln. Anwalt Kollerer verspricht sich trotzdem etwas von dem Grundsatzurteil. Denn den Schutz der benachbarten Wohnbebauung habe das Verwaltungsgericht Bayreuth nicht berücksichtigt. Der Anwalt des Landes sehe das aber anders, sagt Kollerer: "Wir wollen wissen, was gilt jetzt?"