Damit das neue Jahr ohne Gefahr beginnen kann, weißt die Stadt auf einige Regelungen zum Jahreswechsel hin.
Viele freuen sich auf das Böllern zum Jahreswechsel. Doch nicht überall ist es in Kulmbach erlaubt. Besonders in einem Bereich sollte man vorsichtig sein.
Damit das neue Jahr ohne Gefahr beginnen kann, weißt die Stadt auf einige Regelungen zum Jahreswechsel hin.
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Von 21 bis 2 Uhr ist in der Silvesternacht die Zufahrt zur Plassenburg gesperrt. Das habe sich in den vergangenen Jahren so bewährt, schreibt die Stadtverwaltung in einer Mitteilung. Außerdem gibt das von der Bayerischen Schlösserverwaltung ausgesprochene Böllerverbot zum Jahreswechsel rund um die Plassenburg.
Für die Altstadt gilt kein generelles Verbot. Allerdings bittet das Rathaus dar um, in dem historischen Bereich mit dem sensiblen Bestand an Fachwerkhäusern, Feuerwerkskörper nur unter erhöhter Vorsicht zu zünden. Im Bereich von Menschenansammlungen gilt für den Umgang mit Böllern und Feuerwerksraketen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Im unmittelbaren Umfeld von Kindergärten, Seniorenheimen und Krankenhäusern sieht es anders aus. Dort gilt wie bereits seit Jahren ein generelles Feuerwerksverbot seitens des Gesetzgebers. Für die Entsorgung der Verpackungen, Feuerwerkskörper, Mehrschussbatterien, Böller und weiterer Feuerwerksreste ist der Verursacher selbst verantwortlich. Die Entsorgung erfolgt über den Restmüll.