Amtsgericht verurteilt 31-Jährigen, der sich gegen lärmende Gruppe junger Leute durchsetzen wollte 6000 Euro Strafe für Schuss in die Luft

Von Stephan Herbert Fuchs

Weil er zwei Schreckschusswaffen, einige Patronen und ein Springmesser besaß, ist ein 31-jähriger Mann aus Kulmbach zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro (120 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt worden. Der Mann hatte die Waffen allerdings nicht nur bei sich zu Hause in der Vitrine. Am 12. November im vergangenen Jahr schoss er damit kurz nach Mitternacht mindestens einmal in die Luft.

Nicht wie im Wilden Westen, so das Urteil des Amtsgerichts Kulmbach. Symbolfoto: Archiv Foto: red

Ganz ohne Grund geschah dies freilich nicht. Gegenüber seiner Wohnung am Hallenbad hielt sich zu der Zeit eine Gruppe junger Leute auf. Sie hörten nicht nur Musik, sondern grölten lautstark rechtsradikale Parolen wie „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“. Da reichte es dem Angeklagten, der als Arbeiter tätig ist und früh aufstehen muss. Er ging nach draußen und feuerte zum Schrecken der Gruppe in die Luft. Die Schreihälse verzogen sich zwar, kamen aber wenig später zurück und traten die Tür des Hauses ein.

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Pistole für den Selbstschutz dabei

„Es hat mir einfach gereicht“, rechtfertigte sich der Angeklagte. Er habe lediglich seine Ruhe haben wollen. Die Pistolen habe er zum Selbstschutz mitgenommen, schließlich habe die Gruppe aus mindestens acht Leuten bestanden.

Scharfe Kritik übte der Mann an der Polizei. Dort habe er bei bisherigen Ruhestörungen keine Hilfe erfahren, im Gegenteil, die Beamten hätten ihn ziemlich lebensfremd geraten, doch besser mit den meist betrunkenen Ruhestörern zu diskutieren.

Lauter Knall

Zwei der Ruhestörer, beide Auszubildende zum Berufskraftfahrer, gaben an, sich Bier in der Tankstelle besorgt und auf dem Parkplatz beim Hallenbad lautstark gefeiert zu haben. Vor Gericht machten sie sich gar keine Mühe, die rechten Parolen in Abrede zu stellen. Irgendwann hätten sie dann den lauten Knall gehört.

Eine Patrone fehlte

Ob der Angeklagte wirklich auf einen der beiden gezielt hatte und dann einen zweiten Schuss abgab, wie es die beiden behaupteten, konnte nicht bewiesen werden. Schließlich habe ja auch nur eine Patrone in dem Magazin gefehlt, so der Angeklagte. Die beiden jungen Männer sind für die Ruhestörung und das Eintreten der Türe bereits mit einem Bußgeld verwarnt worden.

Ein als Zeuge geladener Polizist bestätigte, dass sich auf dem Parkplatz am Hallenbad öfter Jugendliche aus dem Wohnheim in der Flessastraße aufhalten und laute Musik hören. Zu den Vorwürfen seitens des Angeklagten gegen die Polizei wurde der Beamte nicht befragt.

Wenn der Angeklagte so deutlich bestraft wurde, dann vor allem deshalb, weil er nicht wie ein Ersttäter behandelt werden konnte. Im Gegenteil: Er hatte bereits mehrere Vorstrafen, unter anderem wegen Diebstahls. Sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung hatte er schon erhalten, allerdings lag die bereits über zwölf Jahre zurück.

Nicht im Wilden Westen

Staatsanwalt Florian Losert beantragte in seinem Plädoyer die letztlich auch verhängte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro. „Wir sind hier nicht im Wilden Westen“, sagte er zum Angeklagten. Der Staatsanwalt zeigte aber auch ein wenig Verständnis für die Reaktion.

Auch Richterin Sieglinde Tettmann sagte in ihrer Urteilsbegründung, dass den Taten nicht unerhebliche Provokationen von den jungen Leuten vorausgegangen seien. Auch für die Richterin war es nachvollziehbar, dass der Angeklagte wütend gewesen sei. Seine Reaktion sei aber eindeutig die falsche gewesen.