Der Sparkassenverband hatte vorab erklärt, Sparkassen hätten diverse Varianten von "S-Vorsorge Plus"-Verträgen angeboten. "Letztlich gestaltet aber jede Sparkasse ihre Klauseln/Verträge individuell, so dass insoweit keine pauschalen Aussagen gemacht werden können." Inzwischen böten die Institute das Produkt nicht mehr an.
"Das macht Riester nicht zu einem guten Geschäft"
Welche Folgen das Urteil nun konkret hat, blieb zunächst unklar. Nach Einschätzung von Nauhauser von der Verbraucherzentrale ist klar, dass Sparkassen und Versicherungen das Guthaben der Verbraucher nicht mit Kosten belasten dürfen. Wer noch in der Ansparphase sei, dem riet er, das Urteil im Hinterkopf zu haben. Solange es nicht transparent ausgewiesen ist, dürften die Geldinstitute kein Entgelt verlangen.
Ein Sprecher des Sparkassenverbands DSGV teilte mit: "Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis, müssen aber für eine Bewertung die schriftliche Urteilsbegründung abwarten." Vor der Verhandlung hatte er für diesen Ausgang des Verfahrens erläutert, die Sparkasse könnte für die beim Drittanbieter entstehenden Kosten Aufwendungsersatz verlangen. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken kündigte an, Auswirkungen des Urteils auf dortige Verträge zu prüfen.
Auch wenn Verbraucherschützer Nauhauser die Entscheidung als erfreulich für Hunderttausende Betroffene bezeichnete, sei es im Grunde nur darum gegangen, noch ein bisschen für Kundinnen und Kunden rauszuholen. "Das macht Riester aber nicht zu einem guten Geschäft."