Thalwitzer hat oft mit Beißvorfällen zu tun: Großer Hund beißt kleinen Hund, Hund beißt Mensch, Hund springt Menschen an, dieser stolpert und verletzt sich. In einem Fall ging ein angeleinter Hund mit seiner Besitzerin an einer Passantin vorbei. Der Hund erschrak und zwickte ihr ins Bein. Eine Haftpflichtversicherung für das Tier hatte die Besitzerin nicht abgeschlossen. Sie musste daher die Kosten selbst zahlen.
Man sollte die Tierhaltersprache verstehen
„Für ihre Tiere machen die Mandanten alles“, sagt Thalwitzer. Deswegen sei es seine Aufgabe Vertrauen zu schaffen. Dass er selber Tierbesitzer sei, helfe da natürlich. Wichtig sei auch, dass er die Tierhaltersprache verstehe. Begriffe wie die Schleppleine oder die Flexileine für den Hund sollte er schon kennen. „Der größte Irrtum einiger Mandanten liegt darin, dass sie glauben, dass sie nichts dafür können und deswegen auch nicht schuld sind“, sagt Thalwitzer. Nach dem Gesetz komme es aber nicht darauf an, ob ein Verschulden vorliege, haften müsse der Halter trotzdem.
Thalwitzer versteht sich als Interessenvertreter der Tiere, der auch erst einmal Ruhe in den aufgewühlten Gemütszustand der Tierbesitzer bringen muss. „Man darf das Tier nicht aus den Augen verlieren“, sagt Thalwitzer. Mit einem Tierrechtsfall wurde Thalwitzer schon während seiner Referendarszeit konfrontiert. Ein Falke stand auf den Isolatoren eines Mastes und erlitt einen Stromschlag. An den Ausgang des Falles könne er sich nicht mehr erinner, aber geprägt hat es ihn trotzdem.