Alles fertig bis 2024 Ochsenkopf-Seilbahnen: Der Zeitplan steht

 Foto: Archiv/Hermann Rüge

Es wird wohl doch noch was mit dem Neubau der Ochsenkopf-Seilbahnen: Der zuständige Zweckverband zur Förderung des Tourismus und des Wintersports im Fichtelgebirge segnete am Dienstagnachmittag das weitere Vorgehen ab –  inklusive eines Zeitplans, wann was über die Bühne gehen soll.

 
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Bayreuth - Fakt ist: Der Zeitplan für das Projekt steht. Darauf hätten sich die Räte in der vorgeschalteten nichtöffentlichen Sitzung geeinigt und auch schon Aufträge vergeben, teilte Landrat und Vorsitzender Florian Wiedemann mit. Er ist auf drei Jahre konzipiert.

Das heißt im Detail: Noch heuer soll die Ausschreibung in offenen Verfahren für die Gebäude erfolgen. Also für die Talstationen Nord und Süd, für die Mittelstation Nord und für die gemeinsame Bergstation.

Ebenfalls erteilt wurden Aufträge „zur Aktualisierung und Änderung der Bau- und Betriebsgenehmigung“ für die Nord- wie die Süd-Bahn. Das müsse „schnellstens“ über die Bühne gehen, damit die Träger öffentlicher Belange sich dazu äußern können. Wer welchen Auftrag erhalten hat, lasse sich erst bekanntgeben, „wenn das alles offiziell gelaufen ist“.

Neben der Verlängerung der Bau- und Betriebsgenehmigung ist für 2021 auch der Förderbescheid durch die Regierung von Oberfranken eingetaktet. Hier drängt bekanntlich die Zeit, weil die von 15 auf 30 Prozent erhöhten Zuschüsse durch den Freistaat bis Ende dieses Jahres befristet sind.

Wiedemann weiter: „Das Jahr 2022 werden wir für die Auftragsvergaben brauchen.“ Das hat mit einem hydrogeologischen Gutachten zu diesem Vorhaben zu tun. Das besagt, dass mit Blick auf den Wasserschutz für ein Gebiet, aus dem Bayreuth ein großen Teil seines Trinkwassers bezieht, nur im Frühjahr gebaut werden kann. Also definitiv nicht 2022 aber eben in den Jahren danach: „2023 soll der Neubau im Norden stattfinden, 2024 ist dann der Süden an der Reihe.“

Stellt sich noch die Frage, wie man mit den bereits seit geraumer Zeit laufenden Verhandlungen zum schon unter Ex-Landrat Hermann Hübner auf den Weg gebrachten Ausschreibungsverfahren zu den alten Plänen umgeht.

Mit diesem Thema hat sich im Auftrag von Wiedemann   Caroline von Bechtholsheim, Fachanwältin für Vergaberecht, beschäftigt. Die Frage für sie war: „Haben sich die Planungsvorgaben und damit die zu erbringenden Leistungen so verändert, dass der Wesenskern der Ausschreibung nicht mehr erfüllt ist?“

Weil eben zum Beispiel die Garagen für die Gondeln nicht mehr am Berg, sondern Tal untergebracht werden sollen. Weil jetzt auch die Gebäude auf der Südseite mit einbezogen wurden.

Ihre Schlussfolgerung: „Nach unserer Einschätzung sprechen mehr Argumente für eine Fortführung des Verfahrens.“ Auch wenn die Leistungen nicht mehr identisch seien mit der ursprünglichen Ausschreibung, „was ein Aufhebungsgrund wäre“.

So sieht das auch Landrat Wiedemann, „die besten Argumente sprechen für eine Fortführung“. Wobei eine endgültige Entscheidung durch den Zweckverband erst fallen könne, wenn alle Planungsleistungen vergeben seien und „wir genau wissen, über was wir eigentlich reden“.

Stimmt, sagte dazu Verbandsrat Hans Hümmer, Sprecher der Freien Wähler im Kreistag: „Die Option auf eine Aufhebung sollten wir uns auf jeden Fall offenhalten.“ Weil man zunächst abwarten müsse, um weiche Kosten es am Ende geht, „das muss ja in Relation zu den Planungsergebnissen und damit zur Ausschreibung stehen“.

Am Ende Einigkeit –  zu Wiedemanns Fazit: „Das war eine sehr konstruktive Sitzung, die gezeigt hat, dass alle hinter dem Seilbahn-Projekt stehen.“

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