Stellt sich noch die Frage, wie man mit den bereits seit geraumer Zeit laufenden Verhandlungen zum schon unter Ex-Landrat Hermann Hübner auf den Weg gebrachten Ausschreibungsverfahren zu den alten Plänen umgeht.
Mit diesem Thema hat sich im Auftrag von Wiedemann Caroline von Bechtholsheim, Fachanwältin für Vergaberecht, beschäftigt. Die Frage für sie war: „Haben sich die Planungsvorgaben und damit die zu erbringenden Leistungen so verändert, dass der Wesenskern der Ausschreibung nicht mehr erfüllt ist?“
Weil eben zum Beispiel die Garagen für die Gondeln nicht mehr am Berg, sondern Tal untergebracht werden sollen. Weil jetzt auch die Gebäude auf der Südseite mit einbezogen wurden.
Ihre Schlussfolgerung: „Nach unserer Einschätzung sprechen mehr Argumente für eine Fortführung des Verfahrens.“ Auch wenn die Leistungen nicht mehr identisch seien mit der ursprünglichen Ausschreibung, „was ein Aufhebungsgrund wäre“.
So sieht das auch Landrat Wiedemann, „die besten Argumente sprechen für eine Fortführung“. Wobei eine endgültige Entscheidung durch den Zweckverband erst fallen könne, wenn alle Planungsleistungen vergeben seien und „wir genau wissen, über was wir eigentlich reden“.
Stimmt, sagte dazu Verbandsrat Hans Hümmer, Sprecher der Freien Wähler im Kreistag: „Die Option auf eine Aufhebung sollten wir uns auf jeden Fall offenhalten.“ Weil man zunächst abwarten müsse, um weiche Kosten es am Ende geht, „das muss ja in Relation zu den Planungsergebnissen und damit zur Ausschreibung stehen“.
Am Ende Einigkeit – zu Wiedemanns Fazit: „Das war eine sehr konstruktive Sitzung, die gezeigt hat, dass alle hinter dem Seilbahn-Projekt stehen.“