Alte oder kaputte Elektrogeräte wie Handys oder Toaster können ab dem 1. Juli auch in Supermärkten abgegeben werden. Da diese nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, müssen sie getrennt gesammelt und beseitigt werden. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), welches von der Bundesregierung ergänzt wurde, sind Supermärkte und Discounter nun ebenfalls verpflichtet, die Geräte zurückzunehmen.