AfD-Klage zum Teil erfolgreich Ältestenausschuss und Stadtrat müssen über Sitzverteilung neu befinden

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Am Montag um 16 Uhr muss der Ältestenausschuss ein Gutachten für den Stadtrat fassen, am Mittwoch wird dann der Beschluss folgen, auf welches Auszählverfahren sich der Stadtrat festlegen wird. Foto: Eric Waha Foto: Magdalena Dziajlo

BAYREUTH. Der Schuss ging nach hinten los: In seiner konstituierenden Sitzung im Mai hat der Stadtrat entschieden, bei der Verteilung der Sitze in den Ausschüssen und Gremien zwei verschiedene Auszählverfahren anzuwenden. Das Ziel: Die zwei AfD-Städträte möglichst leer ausgehen zu lassen. Nach einer teilweise erfolgreichen Klage der AfD am Verwaltungsgericht muss der Stadtrat nun erneut ran.

 
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Am Montag um 16 Uhr muss der Ältestenausschuss ein Gutachten für den Stadtrat fassen, am Mittwoch wird dann der Beschluss folgen, auf welches Auszählverfahren sich der Stadtrat festlegen wird. Es geht um die großen Ausschüsse mit mehr als elf Mitgliedern, über die maßgeblich neu zu befinden ist. Dabei stünden drei Verfahren zur Wahl: Nach d’Hondt, nach Hare/Niemeyer oder nach Saint-Lague/Schepers. Im Mai hatten die Stadträte für die großen Ausschüsse auf Antrag des Jungen Bayreuth das Verfahren nach d’Hondt angewandt, für die kleinen Ausschüsse Saint-Lague/Schepers. 

Wie aus den Unterlagen für die öffentliche Sitzung des Ältestenausschusses hervorgeht, liegt ein Antrag der SPD bereits vor. Der Fraktionsvorsitzende Thomas Bauske sowie die Stadträte Christoph Rabenstein und Beate Kuhn beantragen, das Verfahren nach d’Hondt zu wählen. Wie es im Kurzbericht heißt, wäre dieses Verfahren „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“.  Eine Empfehlung der Verwaltung zu einem Beschluss gibt es nicht, weil es eine rein kommunalpolitische Entscheidung des Stadtrats sei.

Würde sich der Ältestenausschuss und in der Folge der Stadtrat auf das Verfahren nach d’Hondt einigen, würde die AfD in allen Ausschüssen, den großen mit 16 wie den kleinen mit weniger als elf Sitzen, leer ausgehen. Allerdings würde zumindest das Junge Bayreuth in den kleinen Ausschüssen – anders als bei Saint-Lague/Schepers – leer ausgehen. Bei einem Verfahren nach Hare/Niemeyer würden die kleinen Fraktionen ebenso wie die AfD, die mit zwei Stadträten nicht einmal Fraktionsstatus hat, bevorzugt: Zumindest in den großen Ausschüssen wäre ein Vertreter der AfD dabei, das Junge Bayreuth hätte in allen Ausschüssen einen Vertreter.

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