Wer im Umfeld des Truppenübungsplatzes eine Drohne steigen lassen möchte, muss folgendes beachten: Das Militärgelände sowie der südliche Teil des Stadtgebietes von Grafenwöhr, Teile Kirchenthumbachs, Kaltenbrunns, Tanzflecks und anderer angrenzender Ortschaften sind Flugbeschränkungsgebiete. Hier darf nur fliegen, was eine technisch mögliche Flughöhe von unter 30 Metern hat. Wie hoch das Objekt tatsächlich fliegt, spielt dabei keine Rolle.