Ärger wegen Drohne über Truppenübungsplatz

Symbolfoto: Sven Hoppe/dpa Foto: red

Weil seine Drohne - wenn auch unabsichtlich - auf dem Truppenübungsplatz der US-Armee in Grafenwöhr gelandet ist, hat ein 35-Jähriger jetzt Ärger mit der Polizei. Denn für den Luftraum im Umfeld des Militärgeländes gelten besonders strikte Regeln.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Wie die Polizei erst jetzt berichtet, ereignete sich der Vorfall bereits am 19. Mai. Der Mann ließ seine kameralose Drohne, deren Fernsteuerung lediglich eine Reichweite von 50 Metern hat, in der Nähe des Truppenübungsplatzes steigen. Doch die Drohne driftete ab, landete parallel zur Martin-Luther-Straße auf dem Übungsplatz.

Anwohner verständigten die Militärpolizei. Der Drohnen-Pilot wird nun wegen Zuwiderhandlungen nach dem Luftverkehrsgesetz und der Luftverkehrsordnung zur Verantwortung gezogen - wenngleich er keinerlei böse Absicht hatte.

Wer im Umfeld des Truppenübungsplatzes eine Drohne steigen lassen möchte, muss folgendes beachten: Das Militärgelände sowie der südliche Teil des Stadtgebietes von Grafenwöhr, Teile Kirchenthumbachs, Kaltenbrunns, Tanzflecks und anderer angrenzender Ortschaften sind Flugbeschränkungsgebiete. Hier darf nur fliegen, was eine technisch mögliche Flughöhe von unter 30 Metern hat. Wie hoch das Objekt tatsächlich fliegt, spielt dabei keine Rolle.

Außerdem gibt es eine sogenannte Kontrollzone im Bereich des US-Militärflugplatzes an der B 299. Sie erstreckt sich über Eschenbach, Pressath, Schwarzenbach und Mantel. Hier bedarf es einer Genehmigung zum Befliegen des Luftraums.

red

Autor