Weil seine Drohne auf dem Truppenübungsplatz der US-Armee in Grafenwöhr gelandet ist, hat ein 35-Jähriger jetzt Ärger mit der Polizei. Denn für den Luftraum im Umfeld des Militärgeländes gelten besonders strikte Regeln. Der Mann ließ seine kameralose Drohne, deren Fernsteuerung lediglich eine Reichweite von 50 Metern hat, in der Nähe des Truppenübungsplatzes steigen. Doch die Drohne driftete ab, landete auf dem Übungsplatz. Der Drohnen-Pilot wird nun wegen Zuwiderhandlungen nach dem Luftverkehrsgesetz zur Verantwortung gezogen.