Kasse lehnt ab
Dass sie diesen Antrag überhaupt stellen kann, erfuhr sie eher zufällig von einem, Orthopäden. Mit dessen Diagnose „schwere Pangonarthrose“, die auf der Liste nicht enthalten ist, beantragte Jutta Hörmann daraufhin eine solche Anerkennung. Anfang Dezember aber die böse Überraschung: Die Krankenkasse lehnte eine langfristige Genehmigung ab. Begründung: Ihre Krankheit befinde sich nicht auf der Liste der gesetzlich vorgesehenen Diagnosen und sei damit auch nicht vergleichbar.
Jutta Hörmann ist verärgert. Bei der Ausstellung von Kassenrezepten für Physiotherapie seien Ärzte sehr zurückhaltend, sagt sie und vermutet als Grund deren Bestreben, möglichen Regress zu vermeiden. Mehr als drei Rezepte pro Jahr seien nach ihrer Erfahrung nicht zu bekommen.
Das sagt die TK
Zum konkreten Fall von Jutta Hörmann gab die Techniker Krankenkasse, bei der sie versichert ist, dem Kurier aus Datenschutzgründen keine Auskunft. Allgemein verwies ein Sprecher darauf, aus der Begründung der ärztlichen Verordnung müsse hervorgehen, „dass eine mit der Diagnoseliste vergleichbare schwere und langfristige Erkrankung vorliegt und deshalb die Notwendigkeit einer fortlaufenden Heilmitteltherapie über mindestens ein Jahr besteht“.
Warum sie die langfristige Genehmigung nicht bekommen soll, kann Jutta Hörmann nicht verstehen. Sie will sich gegen die Ablehnung wehren und auch stellvertretend für andere Betroffene darum kämpfen. Sie sagt, es sei ein mühseliger Weg durch Paragrafen, Verordnungen, Listen und vor allem gegen Desinteresse.
Info: Eine Liste der anerkannten Diagnosen für langfristige Heilmittelverordnung ist im Internet zu finden unter: https://www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Webversion.pdf