Änderungen im Steuergesetz Gemeinde reicht neue Umsatzsteuer an Bürger weiter

Peter Engelbrecht
Die Nutzung der Sportarena für Übungsstunden und Punktspiele bleibt für Speichersdorfer Vereine auch weiterhin gratis. Foto:  

Für einige Dienstleistungen der Gemeinde müssen die Bürger ab dem 1. Januar 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen.

 
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Ab dem 1. Januar 2023 muss die Gemeinde für bestimmte Leistungen nun auch 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen. Das heißt: Die Bürger werden um genau diesen Prozentsatz höher belastet.

„Wir sind dann umsatzsteuerpflichtig, müssen 19 Prozent draufschlagen“, kündigte Bürgermeister Christian Porsch (UBV) auf der Gemeinderatssitzung an. Dies gelte für Dienstleistungen, aber auch für andere Bereiche wie den Blumenschmuck bei Trauungen im Standesamt oder für zum Verkauf angebotene Stammbücher beim Eintrag von Geburten. Konkret geht es um Leistungen, die keine hoheitlichen Aufgaben darstellen und bei denen die Gemeinde im Wettbewerb mit privaten Anbietern steht.

Die Abwassergebühren sind derzeit nicht umsatzsteuerpflichtig, die Wassergebühren schon. „Es gibt Überlegungen, auch auf das Abwasser 19 Prozent draufzuschlagen“, berichtete Porsch. „Ich hoffe, dass es nicht so weit kommt“, fügte er hinzu. Wenn ein privater Wettbewerb bei der Abwasserentsorgung möglich ist, müssten die 19 Prozent verrechnet werden, besagt die Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes, die alle Kommunen betrifft.

Diese Neuerung tangiert auch die Gebühren für die örtliche Sportarena, die seit dem Bau vor 15 Jahren nicht mehr verändert wurden. Speichersdorfer Vereine zahlen für die Sporthallenbenutzung wie Übungsstunden und Punktspiele ab dem 1. Januar 2023 keine Gebühren. Das war auch bisher schon so. Bei allen anderen Nutzungsgebühren werden ab dem neuen Jahr 19 Prozent Umsatzsteuer draufgeschlagen. Für einfache Veranstaltungen ohne Eintritt wie zum Beispiel Versammlungen, Ausstellungen, Tagungen, Jubiläen sowie Sport- und kulturelle Events zahlen die gemeindlichen Vereine im Sommer 75 Euro plus Mehrwertsteuer pro Tag, im Winter (Heizperiode) sind es 100 Euro plus Steuer. Auswärtige Vereine zahlen 150 Euro beziehungsweise 200 Euro plus Steuer. Das sind jeweils 50 Euro mehr als bisher, hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer. Für Veranstaltungen mit Eintritt wie Tanz, Kultur, Jubiläen, Sport, Ausstellungen und Tagungen sind für gemeindliche Vereine und sonstige Nutzer im Sommer 125 und im Winter 150 Euro fällig. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Auch hier hat sich bei den Grundgebühren nichts geändert.

Die Kosten für Sonder- und Schlussreinigungen durch eine Firma werden dem Veranstalter durch die Gemeinde in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die heimischen Vereine. Das Saubermachen werktags kostet je Hallendrittel 30 Euro plus Mehrwertsteuer, an Sonn- und Feiertagen sind es 50 Euro plus Steuer. Das Reinigen des Foyers mit Toiletten kostet 85 Euro plus Steuer, das der Küche 25 Euro plus Steuer. Durch den Mindestlohn sind die Gebühren gestiegen. Die Nutzer können die jeweiligen Bereiche nach Absprache mit der Gemeinde auch selber reinigen.

Die jeweils gültigen Strompreise werden eins zu eins verrechnet. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 50 Kilowattstunden, ein Verbrauch, der im Rahmen der Grundlast anfällt. Der Gemeinderat beschloss die neuen Gebühren einstimmig.

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