Absturz: Brücke bleibt gesperrt

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Sie wollten eigentlich nur Fotos an der über den Weißen Main führenden Sandsteinbrücke machen. Doch plötzlich hat das verzinkte Brückengeländer nachgegeben. Warum, darüber lässt die Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellen. Welche Vorschriften für die Sicherheit von Brückenbauwerken gelten, ist deutschlandweit einheitlich geregelt.

Gut zwei Monate nach dem Unglücksfall, bei dem drei Himmelkroner knapp fünf Meter in die Tiefe stürzten, ist die Ursache dafür noch immer unklar. Eine Frau aus der Gruppe hatte sich beim Aufprall in dem steinigen Flussbett so schwer verletzt, dass sie ins Klinikum Kulmbach gebracht werden musste. Sie will jedoch öffentlich nichts zu dem Vorfall sagen und das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten, erklärte sie dem Kurier.

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Suche nach Verantwortlichen dauert an

Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel sagte auf Nachfrage, das Ergebnis des Gutachtens liege noch nicht vor. Daher sei die Arbeit der Ermittler noch nicht beendet. Ein Unfall, der sich kürzlich auf der Baustelle für das neue Parkhaus am Kulmbacher Klinikum ereignete, erinnert in fataler Weise an das defekte Brückengeländer. Dort stürzten ebenfalls drei Menschen mehrere Meter in die Tiefe, allerdings weil ein Baugerüst eingestürzt war. Potzel zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft nun wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen. Die Berufsgenossenschaft und ein neutraler Sachverständiger wurden eingeschaltet. „Wir wollen damit aufklären, wer die Verantwortung trägt.“

Ausschreibung für Brückenprüfung?

Die Frage nach der Verantwortung für den Himmelkroner Unfall muss sich nun auch die Gemeinde stellen. Aufgrund der laufenden Ermittlungen hält sich Bürgermeister Gerhard Schneider (CSU) jedoch bedeckt. „Wir warten noch auf das Gutachten“, stellte Schneider am Donnerstag fest. „Bis jetzt wird uns noch nichts vorgeworfen.“ Er schließe allerdings nicht aus, dass die Verletzte nicht doch gegen die Gemeinde vorgehe. Sie sei noch in Reha und wisse nicht, ob sie längerfristig körperlich beeinträchtigt sei durch die Folgen des Sturzes. Wenn sie rechtlichen Beistand suche, könne er das sogar verstehen. „Wenn etwas gegen uns vorliegt, werden wir uns damit beschäftigen müssen.“ Auf die Frage, wer in der Gemeinde für die Sicherheit der Brücken verantwortlich gewesen sei, ging Schneider nicht ein. Nach Kurier-Informationen kümmerte sich lange ein früherer Gemeinderat und Ingenieur darum, der dem Gremium aber nicht mehr angehört. Schneider sagte lediglich, die Aufgabe werde im Herbst neu ausgeschrieben.

Alle drei Jahre Prüfpflicht

Nach Auskunft der Bauaufsichtsbehörde trägt die Kommune die Baulast für Gemeindestraßen. In der DIN 1076 ist bundesweit einheitlich geregelt, was bei der Prüfung von Ingenieurbauwerken zu beachten ist. Demnach müssen Brücken alle drei Jahre geprüft werden: Dabei wechseln sich Einzelprüfungen und Hauptprüfungen ab. Bei einer Einzelprüfung genügt der visuelle Augenschein, um Schäden wie Risse und Platzer, verbogene und lose Teile festzustellen. In der Hauptprüfung werden zum Beispiel Standfestigkeit und Verkehrssicherheit mit speziellem Gerät genauer untersucht. Das soll dem Landratsamt zufolge eine „handnahe“ Untersuchung sein.

Prüfberichte halten Mängel fest

Grundsätzlich gelte, dass die Sicherheit der gemeindlichen Brücken in Eigenverantwortung zu überwachen sei. Vorgaben von der Aufsichtsbehörde gebe es dazu nicht. „In der Regel wird mit der Brückenprüfung ein externes Ingenieurbüro beauftragt“, hieß es weiter. Diese fertige dann einen Bericht über den Zustand beziehungsweise Mängel an. Wer wann was in Himmelkron prüfte, ist nicht bekannt. In den Rathäusern geben oftmals Brückenbücher Auskunft über die Grunddaten von Brückenbauwerken. Und natürlich macht es einen Unterschied, ob eine Brücke nur von Fußgängern oder von Autos und sonstigem Verkehr genutzt wird. Die Bayerische Bauordnung legt in Artikel 36 fest, dass „Umwehrungen“, also Geländer, ausreichend hoch und fest sein müssen.

Bauweise nach Vorgaben der Denkmalpflege

Die Polizei Stadtsteinach verhörte laut Inspektionsleiter Horst Nölkel inzwischen alle Beteiligten und Zeugen des Unfalls. Somit sei die Beweissicherung abgeschlossen. Ob es sich um „unglückliche Umstände“ gehandelt oder ob das Brückengeländer Sicherheitsmängel aufgewiesen habe, hätte der Gutachter zu beurteilen. Die Bauweise sei mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt worden. Bei dem offenbar nachträglich angebrachten Geländer an der Sandsteinbrücke, die noch aus der Markgrafenzeit stammt, hatte sich ein Vierkantrohr aus der Verankerung gelöst. Der Übergang ist nach wie vor für Spaziergänger und landwirtschaftlichen Verkehr gesperrt.