S. kam 2015 als Jugendlicher, gerade 15 Jahre alt, nach Deutschland, wo er einen Asylantrag gestellt hat. Am 2. Dezember 2016 hat ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Flüchtlings-Eigenschaft zuerkannt. Danach ist S. allerdings „mehrfach strafrechtlich“ in Erscheinung getreten: Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen hat ihn das Landgericht Coburg 2019 zu einer relativ hohen Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Verfahren in Bayreuth Afghane wehrt sich erneut gegen Abschiebung
Otto Lapp 03.09.2025 - 18:43 Uhr