GELB: In 23 Regionen, die aktuell zwischen 35 und 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen liegen oder in den vergangenen Tagen lagen, zeigt die bayerische Corona-Ampel Gelb. Dann greift in den betroffenen Regionen automatisch eine verschärfte Maskenpflicht auch in Schulen (mit Ausnahme der Grundschulen), am Arbeitsplatz (wenn dort keine Mindestabstände eingehalten werden) sowie auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen: etwa in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in öffentlichen Gebäuden. Außerdem besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern oder Kinos. Zudem dürfen sich bei Corona-Werten zwischen 35 und 50 nur noch zwei Hausstände oder maximal zehn Personen treffen. In der Gastronomie gilt dann eine Sperrstunde ab 23.00 Uhr.