Ein 37-jähriger Fahrer aus Deutschland führte seinen Führerschein nicht mit. Der vermeintliche Grund war schnell ermittelt. Eine angestellte Überprüfung ergab, dass die erforderliche Führerscheinklasse und die Berufskraftfahrerqualifikation nicht verlängert worden und somit abgelaufen waren. Ermittlungen wegen eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurden eingeleitet. Das Fahrzeuggespann wurde vom hinzugekommenen Chef der Firma übernommen.
Im Kleintransporter eines 45-jährigen Fahrers aus Polen wurde ein verbotenes Pfefferspray aufgefunden. Dieses wurde sichergestellt. Gegen den Mann wurden Ermittlungen wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz eingeleitet. Zudem war das Fahrzeuggespann mit Anhänger überladen.
Positiv muss dennoch angemerkt werden, dass lediglich geringfügige Verstöße bei den Lenk- und Ruhezeiten der Berufskraftfahrer zu beanstanden waren, heißt es abschließend im Polizeibericht.