„Mulzen, Brauen, Kaufen und zu verkaufen, Recht, Gesetz, Gericht und allen anderen Gewohnheiten zu haben“ – das sicherte Markgraf Friedrich V. den Bürgern von Kirchenlamitz schriftlich zu. Fast auf den Tag genau 650 Jahre ist das her, „am Freitag vor dem Palmtage Dreizehnhundert Jahre und in dem vierundsiebzigsten Jahr nach Christi unseres Herren Geburt“ besiegelte der Regent die neuen Privilegien in einer Urkunde - und das für immer („ewiglich“). Dörfer genossen das Vorrecht, eigenes Bier herzustellen, übrigens nicht. Sie mussten es in der Stadt kaufen.
650 Jahre Stadtrecht Kirchenlamitz – eine Stadt mit Amt und Gericht
Katrin Lyda 13.03.2024 - 11:35 Uhr