4000 Jugendliche vermisst

Täglich gehen mehrere Hundert Vermisstenmeldungen bei der Polizei ein. Die meisten erledigen sich nach kurzer Zeit. Manche jedoch nicht. Für die Eltern vermisster Kinder sind die Feiertage ein trauriger Tiefpunkt.

 
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Archivfoto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa Foto: red

In vielen Familien bleibt an den Feiertagen ein Platz am Weihnachtbaum leer: Fast 4000 Kinder und Jugendliche aus Bayern sind derzeit als vermisst gemeldet. Hinzu kommen rund 500 Fälle von Erwachsenen, deren Aufenthalt unklar ist und ermittelt werden soll. Nach Angaben des Landeskriminalamts liegen die aktuellen Zahlen im langjährigen Durchschnitt.

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Wenn ein Mensch aus seinem gewohnten Umfeld verschwindet, steckt oft gar kein Verbrechen dahinter. Viele Kinder und Jugendliche reißen von zu Hause aus. Nach Einschätzung von Experten gibt es dafür die unterschiedlichsten Gründe, zum Beispiel Probleme in der Schule, mit den Eltern oder Liebeskummer. Gerade in der Weihnachtszeit ist es für Familien besonders schmerzlich, wenn ein Kind, ein Elternteil oder andere Verwandte als vermisst gelten.

Das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte zum Stichtag 1. Oktober rund 15 700 Vermisstenfälle in Deutschland. Enthalten seien sowohl Fälle, die sich innerhalb weniger Tage aufklärten, als auch Menschen, die bis zu 30 Jahren verschwunden seien, erklärte eine BKA-Sprecherin in Wiesbaden. Vor einem Jahr galten zum gleichen Stichtag rund 9900 Erwachsene, Jugendliche und Kinder als vermisst.

Das Plus in der Statistik lässt sich unter anderem mit der gestiegenen Zahl von vermisst gemeldeten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erklären - es waren rund 9000 Anfang Oktober 2016 (Oktober 2015: etwa 3200). Dies muss nicht automatisch heißen, dass die jungen Flüchtlinge wirklich verschwunden sind: Vielfach sind sie unterwegs zu Verwandten und verlassen eine Unterkunft, ohne sich abzumelden.

Täglich würden etwa 250 bis 300 Fahndungen neu erfasst und auch gelöscht, erklärte die BKA-Sprecherin. «Erfahrungsgemäß erledigen sich etwa 50 Prozent der Vermisstenfälle innerhalb der ersten Woche.» Binnen Monatsfrist liege die Erledigungsquote bereits bei mehr als acht von zehn Fällen. Nur rund drei Prozent der Menschen blieben länger als ein Jahr verschwunden.

Die Polizei erfährt meist von Angehörigen oder Bekannten, wenn ein Mensch gesucht wird. «Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen den Angehörigen oder Freunden mitzuteilen», stellte die BKA-Sprecherin klar. Bei Erwachsenen wird nur dann eine Fahndung eingeleitet, wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Mensch in Gefahr sein könnte.

dpa