21 Jahre alte Kulmbacherin transportierte Crystal im Körper und wäre fast gestorben – Neun Monate Bewährung Drogen bestimmen ihr Leben

Von Stephan Herbert Fuchs

Das war verdammt knapp: Beinahe hätte eine 21-Jährige aus Kulmbach ihre Drogensucht mit dem Leben bezahlt. Die junge Frau war als Bodypackerin unterwegs, das heißt, sie kaufte rund 1,6 Gramm Crystal in Tschechien, füllte die Teufelsdroge in ein Kondom und schluckte es hinunter. Auf dem natürlichen Weg sollte das Kondom mit Inhalt in Kulmbach wieder auftauchen und konsumiert werden. Doch es kam anders.

 
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Justizia hat gesprochen.Die Drogendealerin kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Symbolbild: red Foto: red

Trotz der Einnahme eines Abführmittels wollte das gefüllte Kondom einfach nicht mehr raus. Die Schmerzen wurden immer schlimmer, am fünften Tag krümmte sich die 21-Jährige nur noch und rief den Notarzt, wohl wissend, dass dann alles auffliegt und sie vor Gericht muss. Der Notarzt brachte die Frau sofort ins Klinikum, dort wurde das Drogenkondom operativ entfernt. „In letzter Sekunde“, wie es hieß. Wäre das Kondom im Darm geplatzt, wäre die Frau qualvoll verstorben. Als lebenslange Erinnerung an diese Aktion hat die 21-Jährige nun eine große entstellende Wunde am Bauch, eine Art „Mahnmal am eigenen Körper“, wie es Richter Christoph Berner bezeichnete.

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Vor Gericht kam die Frau nun mit einer Bewährungsstrafe von neun Monaten davon. Doch das Strafrecht stoße hier ohnehin an seine Grenzen, wie es Verteidiger Alexander Schmidtgall in seinem Plädoyer ausdrückte. Die Angeklagte war trotz junger Jahre bereits gezeichnet von jahrelangem Drogen- und Alkoholkonsum. „Drogen kontrollieren ihr Leben“, sagte der Verteidiger. Man könne nur hoffen, dass sie wieder den Dreh kriegt. Ähnlich drastisch drückte es Staatsanwalt Florian Losert aus. „Die Angeklagte hat keinen Plan, wovon auch immer“, sagte er. Sämtliche Versuche, die junge Frau wieder auf den rechten Weg zu bringen, seien gescheitert.

Bedenken äußerte Richter Berner auch in der Urteilsbegründung. Hauptansinnen des Gerichts sei es, dafür zu sorgen, dass die Angeklagte nicht noch weiter abrutscht. „Sie können es nur dann schaffen, wenn Sie Hilfe annehmen“, sagte er zu der 21-Jährigen. So lautete dann auch eine der Auflagen, dass die Frau den nächstmöglichen freien Platz für eine stationäre Entgiftungsbehandlung im Bezirkskrankenhaus annehmen muss. Diese Behandlung dauert zwei Wochen, in den folgenden Monaten muss die Frau 80 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Damit soll Struktur in den Alltag der Frau gebracht werden, die bislang ziemlich ziellos durch das Leben geschlendert sei. Von der Pflicht zur Suchtberatung sah das Gericht ab. Solche Beratungsmaßnahmen waren bislang bereits mehrfach gescheitert.

In das Urteil einbezogen wurde eine zweite Drogengeschichte, bei der die Frau nur einen Tag vor dem Kondomschmuggel drei Gramm Haschisch von einem unbekannten Dritten in Kulmbach erworben hatte. Die 1,6 Gramm Crystal aus dem tschechischen Cheb sollten eigentlich drei Gramm sein, doch scheinbar hatte sie ihr Lieferant übers Ohr gehauen.

Zugute kam der jungen Frau, dass sie bereits bei der Polizei reinen Tisch gemacht und alles voll und ganz eingeräumt hatte. Zu ihren Lasten wurden die fünf Vorstrafen unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls, Nötigung und Hausfriedensbruchs gewertet. Auch zwei Wochen Jugendarrest musste sie bereits absitzen, weil sie eine frühere Arbeitsauflage nicht erfüllt hatte. Erst am Tag vor der Verhandlung hatte sie einen erneuten Drogenrückfall, so dass kurzzeitig sogar die Verhandlungsfähigkeit der Frau in Zweifel gezogen wurde.