17-Jähriger tötete 100-jährige Patientin Todespfleger: Mutter darf in den Gerichtssaal

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Eiskalter Killer? Nein. Aber warum erstickte der Praktikant im Juni vergangenen Jahres eine Altenheimbewohnerin in Scheßlitz?

 Foto: red

Und plötzlich war ihr Bruder ein Killer. Das sagten die Mitschüler der beiden Schwestern (15 und 17) im Bus über ihren Bruder Sebastian S. Im Juni vergangenen Jahres hatte er im St.-Elisabeth-Heim in Scheßlitz eine 100-jährige Patientin mit einem Kissen erstickt. Mittwoch beginnt der Prozess gegen ihn vor dem Landgericht Bamberg.

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Wie so etwas passieren kann? Dass ein 17-jähriger Praktikant einer blinden Frau ihren Todeswunsch erfüllt? Dass er sogar zweimal das Kissen ansetzt, weil es beim ersten Mal nicht geklappt hat? Sein Anwalt seufzt. „Klar, das ist keine Tat im Affekt.“ Ralph Heinrich (50) beschreibt seinen Klienten als einen sehr angenehmen jungen Mann – „ja wirklich“ – und als sehr höflich. Kein Wunder. Die Kinder wachsen in einem guten Elternhaus auf. Der Vater Arzt, ambitionierter Sportler, Hobbymusiker, ein Erfolgstyp. Ganz klar mit Ansprüchen. Die beiden Schwestern schaffen es, diesen gerecht zu werden. Sie gehen aufs Gymnasium. Wo Mitschüler ihren Bruder jetzt den „Killer“ nennen. Ein sehr harter Moment, sagt eins der Mädchen.

Untersuchungshaft vermieden

Vielleicht hätten die Eltern den Sohn anders erziehen müssen. Er schafft mit Mühe die Hauptschule, leidet am Zappelphilipp-Syndrom. Das war seine Art, um Aufmerksamkeit zu Hause zu buhlen. Mit psychologischen Gutachten will sein Anwalt im Prozess zeigen: Sebastian sei in der Familie in einer besonderen Situation gewesen. Auch negativ aufzufallen ist eine Art, beachtet werden zu wollen. Die Musik gibt er bald auf. Vom sportlichen Können des Vaters ist er weit entfernt. Schon von der Figur her ist er pummelig. Basketball spielt er zwar leidlich, hört aber auch damit auf. Wie oft, wenn etwas nicht klappt. Nach der Tat kommt Sebastian, der eigentlich nicht Sebastian heißt, in eine Einrichtung ins Fichtelgebirge. Um die Untersuchungshaft zu vermeiden. Dort gebe es ein „tolles Programm“, lobt sein Anwalt. Sebastian habe seit der Tat abgenommen und sich entwickelt.

Nein sagen

Etwas aber hat er noch nicht gelernt: Nein sagen. Wenn eine Gruppe zusammenkommt, ist er immer der Befehlsempfänger. „Ein Anführer ist er nicht“, sagt der Anwalt. Das macht ihn anfällig. Er gerät in kriminelle Kreise. Der 17-jährige Anführer der Bande, „heftigst vorbestraft“, bricht in Sportheime ein. Bei Sebastian waren es nur kleinere Klauereien, dann hat er die Berufsschule geschwänzt – anfangs war das noch „ganz normaler Jugendblödsinn“: Pflanzen ausgerissen, kleinere Sachbeschädigungen. Aber: Sebastian ist vorbestraft.

Nach seinem Hauptschulabschluss hat er es mit einer Pflege-Ausbildung versucht, aber er habe die Leistungen nicht gebracht, sagt sein Anwalt. Ein Praktikum sollte zeigen, ob er sich für Ausbildung zum Altenpfleger eigne. Am ersten Sonntag trifft er im St.-Elisabeth-Heim in Scheßlitz auf zwölf Demenzkranke auf einer Station. Es war eine Ausnahmesituation für den Jugendlichen. Die Situation, so sein Anwalt, überfordere ihn. Ebenfalls die Bitte der 100-jährigen Maria F: Sie wollte, dass er sie töte. Ein „Normaler“ würde den Todeswunsch zurückweisen, würde nein sagen – das könne Sebastian nicht. Heute noch nicht.

Wunsch schon öfter geäußert

Dabei war es seine „Lieblings-Heimbewohnerin“, das sagte er oft. Er schob die blinde alte Frau freiwillig draußen im Rollstuhl umher. Sie hatte starke Schmerzen. Die Ermittlungen zeigen: Schon zu anderen habe sie oft gesagt, sie wolle nur noch eins: sterben. Nach der Befragung von Maria F.’s Angehörigen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die 100-Jährige „tatsächlich sterben wollte“. Entscheidend war dabei ihr Verhalten am Tag vor ihrem Tod. Oberstaatsanwalt Lieb fasst dies nach den Ermittlungen so zusammen: „Der Beschuldigte hat am Tag zuvor schon versucht, sie zu töten. Sie überlebte es, hat sich aber niemandem anvertraut. Das ist der entscheidende Punkt.“

Der Vater des Jungen fährt danach persönlich zu den Angehörigen. Anzeige hatten sie keine erstattet. Er versucht zu erklären, was nicht zu erklären ist.

Auch Sebastians Anwalt versucht zu erklären. Es sei eine „Mischung aus Naivität und Mitleid“ gewesen, die seinen jungen Mandanten zu der Tat getrieben hätten. Der Kampf um Anerkennung, die Angst nicht zu genügen – alles spiegelt sich in der Tat wieder.

600 Euro gestohlen

Sofort nach der Tat schickt er SMS an seine Freunde, genau jene, bei denen er auch um Anerkennung kämpfte. Er hat Angst, dass sie den Kontakt mit ihm abbrechen. Dabei habe er doch nur „ihren letzten Wunsch erfüllt“. Aber einer dieser „Freunde“ beschuldigt ihn sogar, mit der Tat seine Diebstähle vertuschen zu wollen. 600 Euro hatte er im Laufe seines Praktikums gestohlen. Aber nicht bei Maria F., der 100-Jährigen. Die blinde Frau habe keine Verwendung für Geld gehabt, sagt der Anwalt.

Gegen Sebastian wird jetzt gleich zweimal Anklage erhoben: wegen Tötung auf Verlangen und wegen des Versuchs. Bisher hat er seine Eltern nur zwei Stunden im Monat gesehen, ausnahmsweise waren seine Schwestern bei seinem 18. Geburtstag. Seine Mutter wird mit im Verhandlungssaal sitzen, eine Ausnahme. Denn der Prozess findet vor der Jugendkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Gerade die Mutter, sie ist Hausfrau und hilft in der Praxis mit, war danach „am Boden zerstört“, sagt der Anwalt. Vor Gericht aussagen könne sie einfach nicht.

Klar, die Familie stehe hinter ihm. Aber etwas hat sich geändert. Niemand mache die Familie verantwortlich für die Tat. Aber „atmosphärisch“ sei etwas da, sagt Heinrich. Sebastian erwartet ein Strafmaß zwischen zweieinhalb und vier Jahren. „Deals gibt es nicht“, sagt er. Dass Sebastian nach der Verhandlung auf Bewährung frei kommt, sei unwahrscheinlich. Aber die Zeit seiner Unterbringung wird angerechnet. Bei guter Führung darf er nach der Hälfte raus. Die Gutachter machen den Eltern Hoffnung: Sie stellen eine günstige Prognose. Sebastian werde straffrei leben.

Neu anfangen

Aber er müsse weg aus dem alten Umkreis, sagt sein Anwalt. Neu anfangen. Er werde nicht mehr einfach hierher zurückkehren können.

Am Ende der Woche wird voraussichtlich das Urteil fallen. Sebastian könnte in ein Jugendgefängnis an der österreichischen Grenze untergebracht werden. Noch weiter weg von seinen Eltern. Dort wird er einer der Ältesten sein.

Es wird schwer werden für Sebastian. Wie schwer zeigt das: Gefragt nach dem, was ihm im Moment am meisten fehle, sagt er: Umarmungen.