Weil der Händler den Gürtel nicht zurücknahm, zog der Kunde vor das Amtsgericht Augsburg. Dort wurde sogar ein Sachverständiger beauftragt, um die Leder-Echtheit zu prüfen. Das Ergebnis: Der Gürtel ist aus echtem Leder, aber nicht hochwertig verarbeitet. Dies könne ein Käufer für 15 Euro aber auch nicht erwarten, meinte das Gericht - und wies die Klage ab. Das Urteil sei inzwischen rechtskräftig, berichtete eine Gerichtssprecherin am Dienstag.
15-Euro-Gürtel kostet noch einmal 300 Euro
Redaktion 27.09.2016 - 11:59 Uhr